Gesellschaft

Wenn Kinder nie existieren durften

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Bildungshaus und Krankenhausseelsorge in Lienz werden für eine Gesetzesänderung bei Fehlgeburten aktiv.

Von Catharina Oblasser

Lienz –„Sternenkinder“ werden sie genannt – jene Babys, die noch während der Schwangerschaft sterben und weniger als 500 Gramm wiegen. Ein schwer zu verschmerzendes Erlebnis für die Eltern, das durch die Gesetzeslage in Österreich noch bitterer wird. Denn bis zu einem Gewicht von 500 Gramm gilt das Kind quasi nicht als Mensch. Es hat weder Anspruch auf eine Geburtsurkunde noch auf einen Namen. Viele Eltern empfinden das so, als hätte ihr Kind für die Umwelt nie existiert.

Podiumsdiskussion

Thema. „Gute Hoffnung – frühes Ende“ lautet der Titel einer Veranstaltung im Bildungshaus Osttirol. Darin geht es um den Tod eines Kindes während der Frühschwangerschaft, wenn das Kind noch weniger als 500 Gramm wiegt. Referentin ist Anita Ogris, selbst eine betroffene Mutter. Sie setzt sich für die Abschaffung dieser Grenze ein. Mit dabei sind Ärztin Ingrid Zittera und Seelsorgerin Maria Radziwon.

Termin. Mittwoch, 13. Jänner, 19.30 Uhr. Eintritt: freiwillige Spenden, keine Anmeldung nötig.

Das muss sich ändern, fordern viele betroffene Mütter, aber auch Menschen, die diese Mütter betreuen, wie etwa Ärztinnen des Krankenhauses Lienz und die Kranken­hausseelsorgerin Maria Radziwon. Sie laden gemeinsam mit dem Bildungshaus Osttirol zu einer Podiumsdiskussion ein (siehe Kasten), bei der auch eine betroffene Mutter zu Gast ist: Anita Ogris, die den Verein „Pusteblume“ gegründet hat und mit einer Petition die Abschaffung dieser Gewichtsgrenze fordert.

„Dazu muss man sagen, dass es für Babys unter 500 Gramm auch keine Bestattungspflicht gibt. Und was mit Kindern geschieht, für die es diese Pflicht nicht gibt, kann sich jeder vorstellen.“ Die 500-Gramm-Grenze ist sehr rigide. „Auch wenn das Baby zum Beispiel 498 Gramm wiegt, ändert das nichts“, beschreibt die Seelsorgerin. In diesem Fall hat die Mutter nicht einmal Anspruch auf Mutterschutz, um das Geschehene zu verarbeiten. Denn gesetzlich gesehen ist sie keine Mutter. Dabei entspricht dieses Gewicht von 500 Gramm in etwa der 24. Woche, also mehr als der Hälfte der Schwangerschaft.

Manche Krankenhäuser werden selbst aktiv, um den Eltern ein bisschen Schmerz zu ersparen, so auch das BKH Lienz. „Wir stellen selbst eine Namensurkunde aus, auch wenn sie offiziell keine Gültigkeit hat“, beschreibt die Seelsorgerin. Für die Sternenkinder gibt es ein Grab am Lienzer Friedhof, das gemeinsam mit der Stadtgemeinde angelegt wurde. Dort finden Kerzen, Blumen und Erinnerungsstücke Platz. Entspricht es dem Wunsch der Eltern, so findet auch eine Bestattungsfeier statt, die Maria Radziwon leitet. Das Angebot ist kostenlos. Auch in Innsbruck wird die Bestattung in einem Kindergrab angeboten.