Selber regeln, wer für mich entscheiden darf
Ob Alter, Unfall oder Krankheit: Jeder kann damit konfrontiert werden, einmal nicht mehr handlungs- oder geschäftsfähig zu sein. Was dann?
RA Simon Tonini
www.kanzlei-tirol.at
Wer vertritt die eigenen Interessen, wenn man seinen Willen nicht mehr ausdrücken kann? Wer kümmert sich um finanzielle Angelegenheiten, um die Organisation der Pflege, des Heimaufenthaltes oder die medizinische Versorgung? Im Regelfall bestellt das Gericht dafür einen Sachwalter.
Doch jeder kann – solange er geschäftsfähig ist – selbst vorsorgen. Dies geschieht mit einer so genannten Vorsorgevollmacht. Damit kann jeder eine Vertrauensperson (z. B. einen nahen Angehörigen, Freund oder Vertrauten) bestimmen, die für ihn bei Verlust der Handlungs- oder Geschäftsfähigkeit handeln und seine Interessen wahrnehmen kann. Es ist auch möglich, mehrere Personen zu bevollmächtigen, denen unterschiedliche Aufgaben zugeteilt werden. Damit kann und soll man der Bestellung eines Sachwalters vorbeugen.
In der Vorsorgevollmacht sind die Angelegenheiten festzulegen, für die der Bevollmächtigte zuständig werden soll. Um die individuellen Bedürfnisse optimal zu berücksichtigen, ist das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes zu empfehlen.
Soll der Zuständigkeitsbereich des Bevollmächtigten auch weit reichende medizinische Entscheidungen, eine Änderung des Wohnortes oder wichtige Vermögensangelegenheiten umfassen, muss die Vorsorgevollmacht vor einem Notar, einem Rechtsanwalt oder vor Gericht errichtet werden. Ansonsten kann sie schriftlich entweder eigenhändig ge- und unterschrieben oder (falls nicht selbst handgeschrieben) gemeinsam mit drei Zeugen unterschrieben werden. Möglich ist auch die Errichtung als Notariatsakt.
Die Vorsorgevollmacht ist für jeden interessant, der mitbestimmen möchte, wer im Fall der Fälle seine Angelegenheiten regeln soll. Auch Unternehmer können so für die Folgen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung vorsorgen. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Wer eine Vorsorgevollmacht erteilt, bindet sich also nicht endgültig.