Wiener (17) missbrauchte drei Mädchen: OLG sieht keine Haftgründe
Aus Sicht des Oberlandesgerichts hatte sich der Jugendliche zu den Vergewaltigungen „hinreißen“ lassen und die „Signale der Opfer falsch interpretiert“. Die zuständige Staatsanwältin sprach angesichts dieser Entscheidung von einer „Watsche ins Gesicht der Opfer“.
Wien – Ein 17-jähriger Bursch hatte sich am Mittwoch wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung im Straflandesgericht zu verantworten, weil er im vergangenen Sommer binnen fünf Wochen in Wien-Simmering drei Mädchen missbraucht hatte. Die Jüngste war erst zwölf Jahre alt. Der Angeklagte befand sich auf freiem Fuß, da das Oberlandesgericht (OLG) einer Haftbeschwerde stattgegeben hatte.
Der 17-Jährige war am 25. September festgenommen worden, nachdem er sich unmittelbar zuvor zwei Mal an der Zwölfjährigen vergangen hatte. Für das Straflandesgericht war Tatbegehungsgefahr gegeben, daher wurde die U-Haft verhängt: Am 14. August hatte der Bursch eine 14-Jährige am Leberberg in ein Gebüsch gelockt und missbraucht, wobei er der Schülerin den Mund zuhielt, als sie schreien wollte. Er nahm ihr auch das Handy weg, bevor er sich an ihr zu schaffen machte. Am 30. August sprach er die Schwester eines Freundes an und gab vor, er müsse etwas mit ihr besprechen. Er lockte die 15-Jährige in ein Wohnhaus, fuhr mit dem Aufzug in den oberen Stock, begann sie zu küssen und warf sie zu Boden, als sie sich zur Wehr setzte. In weiterer Folge vergewaltigte er das ihm körperlich unterlegene Mädchen.
Am 20. September ging der 17-Jährige mit der Zwölfjährigen, mit der über WhatsApp in Kontakt gekommen war, ebenfalls unter einem Vorwand in ein Stiegenhaus. Obwohl zu diesem Zeitpunkt schon gegen ihn ermittelt wurde und er bereits als Beschuldigter zum zeitlich gesehen ersten Fall einvernommen worden war, missbrauchte der 17-Jährige auch dieses Mädchen. „Küssen wollte sie. Den Rest nicht“, gab der Bursch vor Gericht zu, die Unmündige zu Boden gebracht, sich auf sie gekniet, am ganzen Körper betastet und bis zur Ejakulation masturbiert zu haben. Wenig später fiel er sogar ein zweites Mal über die Zwölfjährige her.
Während diese Tatumstände für das Straflandesgericht U-Haft erforderlich machten, sah ein OLG-Senat keine hinreichenden Haftgründe. Der 17-Jährige habe „die Signale der Opfer falsch interpretiert“ und sich zu den ihm vorgeworfenen Taten „hinreißen“ lassen, hieß es in der Entscheidung, mit der seiner Haftbeschwerde Folge geleistet wurde. Dass er der Zwölfjährigen zwei Mal ins Gesicht ejakulierte, stellte für das OLG keine besondere Demütigung dar. Es gebe „keine besonderen Anhaltspunkte“ für „eine besondere Erniedrigung“, befand das OLG.
„Es war ein Fehler“
Die zuständige Staatsanwältin Tamara Ranzdorf empörte sich über diese Sichtweise des Obergerichts. Sie verlas in der Verhandlung einige Passagen der OLG-Entscheidung und bemerkte wörtlich, dabei handle es sich um „eine Watsche ins Gesicht der Opfer“.
Der Angeklagte zeigte sich umfassend geständig und gab sämtliche ihm vorgeworfenen Verbrechen zu. Er betonte allerdings, das jüngste Mädchen für 14 gehalten zu haben, weil sie ihm ihr wahres Alter verschwiegen hätte. „Warum machen Sie so etwas? Sie haben ja selber eine jüngere Schwester“, wollte die Vorsitzende des Schöffensenats, Beate Matschnig, wissen. „Es war ein Fehler“, bemerkte der 17-Jährige, der sich dank des OLG-Beschlusses seit 13. Jänner wieder in Freiheit befindet. (APA)