Prozess gegen 48-Jährigen in Salzburg wegen Kindesmissbrauchs
Salzburg (APA) - Ein 48-jähriger Mann aus der Steiermark ist am Mittwoch bei einem Schöffen-Prozess mit schweren Vorwürfen konfrontiert word...
Salzburg (APA) - Ein 48-jähriger Mann aus der Steiermark ist am Mittwoch bei einem Schöffen-Prozess mit schweren Vorwürfen konfrontiert worden. Er soll von 1990 bis 2008 drei Buben im Alter zwischen neun und 13 Jahren sexuell schwer missbraucht haben. Laut Anklage nahm der Beschuldigte auch die Rolle eines Babysitters ein, zwei Kinder stammen aus seinem Angehörigenkreis. Er bekannte sich nicht schuldig.
Der Fall kam erst vor zwei Jahren ins Rollen, nachdem einer der Betroffenen seinem Vater davon erzählt hatte. Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde daraufhin von den drei mutmaßlichen Opfern in kontradiktorischen Einvernahmen schwer belastet. Der 48-Jährige ist von einem Kind der Taufpate, von dem zweiten der Firmpate und von dem dritten der „Babysitter“ gewesen.
Als Tatorte führte Staatsanwalt Andreas Allex Graz, Salzburg, Wien und Paris an. Er warf dem Beschuldigten auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses, pornografische Darstellung Minderjähriger und versuchte Anstiftung zur falschen Beweisaussage vor, weil er im Jahr 2014 zwei Betroffenen nahegelegt haben soll, anders auszusagen.
Der gebürtige Steirer bestritt jedoch vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Roland Finster alle Vorwürfe. „Er hat die ihm zur Last gelegten Taten nicht begangen“, sagte sein Verteidiger. „Er hat keine pädophile Neigung.“ Der Angeklagte selbst schilderte dann dem Gericht von Besuchen der Buben. Er habe mit seinem Taufkind alleine in einem Zimmer geschlafen, aber zu Missbrauchshandlungen sei es „sicherlich nicht“ gekommen.
Rechtsanwalt Stefan Rieder forderte für die nunmehr drei Erwachsenen im Auftrag der Opferhilfe „Weißer Ring“ ein Teilschmerzensgeld von jeweils 10.000, 5.000 und nochmals 5.000 Euro wegen der „Gesundheitsschädigung durch die zugeführten Handlungen“. Bei einem der Opfer sei als Folge des Missbrauchs eine Angststörung diagnostiziert worden, erklärte Rieder. Ob heute noch ein Urteil ergeht, war vorerst unklar.