Wirtschaftspolitik

Ministerrat verabschiedete Gesetz für „Basiskonto“ ab Herbst

Symbolfoto
© Orkan Olgun / Keystone

Das Überziehen eines solchen Kontos ist nicht möglich. Es darf maximal 40 bis 80 Euro im Jahr kosten.

Wien – Der Ministerrat hat am Dienstag das Gesetz über das ab September geplante „Basiskonto“ für sozial und wirtschaftlich Benachteiligte verabschiedet. Laut Schuldnerberatungen sind in Österreich rund 150.000 Personen ohne Konto. Das Basiskonto hat alle „normalen“ Funktionen, darf aber nicht überzogen werden. Auch die Kosten sind begrenzt: Je nach Bedürftigkeit kostet es maximal 40 bzw. 80 Euro im Jahr.

Den Rechtsanspruch auf das Konto soll ab 18. September das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) bringen - für Menschen, die über einen rechtmäßigen Aufenthalt in der EU verfügen. Mit dem VZKG wird eine EU-Richtlinie aus 2014 umgesetzt.

Durch ein Basiskonto haben dann nach früheren Angaben etwa auch Asylwerber, Obdachlose, verschuldete Personen oder Verbraucher aus anderen Mitgliedstaaten der EU, die in Österreich keinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz haben, einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto. Die Banken haben diesen Menschen bisher oft ein Konto entweder ganz verwehrt oder nur zu höheren Kosten eingeräumt. Dadurch konnten die Betroffenen nur sehr eingeschränkt am sozialen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen.

Dass Menschen kein Konto haben, kann viele Gründe haben - laut Schuldenberatungen können dies Lohnpfändung, Kreditrückstand, Kontoüberziehung, ein Eintrag in die Warnliste der Banken, ein Privatkonkurs oder schlicht Schulden sein. (APA)