Abbauistitute

Österreich budgetiert für „Bad Banks“ 1,6 Mrd. Euro Kapitalhilfen

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Wien, Klagenfurt – Im Bundesfinanzrahmen hat der Bund für die Jahre 2016 bis 2020 noch jährliche Kapitalhilfen für die „Bad Banks“ einstiger...

Wien, Klagenfurt – Im Bundesfinanzrahmen hat der Bund für die Jahre 2016 bis 2020 noch jährliche Kapitalhilfen für die „Bad Banks“ einstiger Krisenbanken budgetiert. In Summe sind es rund 1,6 Mrd. Euro.

Auf Grundlage des Finanzmarktstabilitätsgesetzes FinStaG („Bankenrettungspaket“) seien für die Jahre 2017 und 2018 jeweils 0,5 Milliarden Euro p.a. veranschlagt. Für 2019 und 2020 sind es jeweils 0,3 Mrd. Euro p.a. für Kapitalmaßnahmen im Rahmen des Portfolioabbaues der (teil-)staatlichen Abbauinstitute.

In Österreich sind es drei Abbaugesellschaften, die nach - zum Teil mehrmaligen - staatlichen Bankenrettungen die Hinterlassenschaften der einstigen Kreditinstitute losschlagen müssen. Es sind dies die Heta (ehemals Hypo Alpe Adria), Immigon (ehemals ÖVAG) und die Bad Bank der einstigen Kommunalkredit, KA Finanz.

Im Vergleich zum früheren Bundesfinanzrahmengesetz haben sich für die Jahre 2017 bis 2019 leichte Abweichungen ergeben, das sind aber nur etwa je 26 Millionen Euro für die Jahre 2017 bis 2019: hauptsächlich für den Aufwandersatz für zwei staatliche Holdings für das Heta-Abbaumanagement und der ehemaligen Heta-Italien-Tochter HBI, die Auflösung der staatlichen Bankenholding Fimbag zum Stichtag 30. Juni 2016; und für die Auszahlung der Zinsen für eine bundesgarantierte Nachranganleihe der Heta.

Die Abbaugesellschaften müssen innerhalb vorgegebener Fristen die in „Bad Banks“ geparkten Beteiligungen, Risiken, Wertpapiere und Kreditpakete verwertet haben. Mit Hilfe öffentlicher Mittel wurden auch in den vergangenen Jahren immer wieder Verwertungsverluste abgedeckt. (APA)

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