AK fordert totales Aus für Konkurrenzverbot
Konkurrenzklauseln in Arbeitsverträgen sollten ganz verboten werden, fordert die AK Tirol. Die Wirtschaftskammer verteidigt diese Klauseln als Schutz für Unternehmen.
Innsbruck –Immer mehr Tiroler sind mit Konkurrenzklauseln in ihren neuen Dienstverträgen konfrontiert. Unterschreiben sie solche Verträge, dann dürfen sie im Fall einer Kündigung bis zu ein Jahr lang keinen anderen Job in derselben Branche annehmen. Zwar wurden die Regeln für solche Klauseln zuletzt ein wenig verschärft. Die Arbeiterkammer Tirol (AK) fordert jetzt aber ihre totale Abschaffung. Das sei reine Schikane und koste Beschäftigte oft Zigtausende Euro, erklärte AK-Präsident Erwin Zangerl. Denn wer sich nicht an die Vereinbarung halte, dem drohen empfindlich hohe Konventionalstrafen. Zangerl argumentiert außerdem, dass durch derartige Klauseln der Arbeitsplatzwechsel erheblich erschwert und Arbeitnehmer gezwungen würden, bis zu ein Jahr lang mit anderen Beschäftigungen weniger zu verdienen.
Rechtlich sieht es derzeit so aus: Eine Konkurrenzklausel gilt höchstens bis zu einem Jahr und in der Branche des Arbeitgebers. Sie muss konkret formuliert sein. Eine solche Klausel darf seit Ende 2015 bei neuen Arbeitsverträgen nur noch bei Monatseinkommen ab 3240 Euro brutto zum Tragen kommen und gilt nur bei Kündigung durch den Arbeitnehmer, bei einvernehmlicher Auflösung, bei berechtigter Entlassung sowie unberechtigtem vorzeitigem Austritt.
Die Wirtschaftskammer Tirol sieht in Konkurrenzklauseln kein Massenphänomen und auch kein „Beschäftigungsverbot“. Unternehmer würden diese im Einzelfall einsetzen, um sich vor einem Know-how-Abfluss an die Konkurrenz zu schützen, hieß es gegenüber der TT. Solche Klauseln würden „mit Maß und Ziel“ genützt und vor allem Führungskräfte betreffen. (wer)