Zivildienst: RH kritisiert Subventionierung von Rotem Kreuz und co.
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Zivildienst kritisch unter die Lupe genommen. Negativ fiel den Prüfern dabei auf, dass es Mängel bei K...
Wien (APA) - Der Rechnungshof hat den Zivildienst kritisch unter die Lupe genommen. Negativ fiel den Prüfern dabei auf, dass es Mängel bei Kontrolle und Auswahl der Trägereinrichtungen gibt sowie dass das System eine Subventionierung von Blaulicht-Organisationen begünstige.
Grundsätzlich gibt es ja drei Kategorien von Trägern, zunächst die Blaulicht-Organisationen, für die ein Kostenersatz von 600 Euro pro Zivildiener gewährt wird, dann sonstige Sozialeinrichtungen, für die 410 Euro Kostenersatz fließen sowie öffentliche Einrichtungen, die 130 Euro dafür bezahlen müssen, dass sie Zivildiener zugewiesen bekommen.
Wie der Rechnungshof feststellt, wenden jedoch die Einrichtungen aller Kategorien rund 400 Euro auf, plus in manchen Fällen Verpflegung, Ausbildung und Dienstkleidung. Damit stellt der darüber hinausgehende Betrag nach Einschätzung des RH eine Subvention des Bundes für die Einrichtungen dar. Empfohlen wird daher eine Evaluierung sowohl der Höhe der Leistung als auch der Kategorisierungen.
Kritisch setzt sich der Rechnungshof zudem mit der dominierenden Rolle des Roten Kreuz zusammen, die auch dadurch entsteht, dass die Zivildienstserviceagentur Mieterin bei dieser größten Trägerorganisation (mit 31 Prozent der Zuweisungen) war. Zusätzlich war sie vom IT- bzw. Datenbank-System des Roten Kreuz abhängig: „Diese Konstellation barg ein Risiko, den Anschein der Unabhängigkeit der Behörde zu beeinträchtigen“, heißt es im heute veröffentlichten Report des Rechnungshof.
Auf wenig Gefallen der Prüfer stieß zudem, wie die Träger überhaupt zu solchen wurden. Angemerkt wird, dass im Gesetz Anerkennungskriterien nur sehr allgemein formuliert seien und das Innenministerium den zuständigen Ländern auch keine weiteren Vorgaben mache. Die (speziell überprüften) Länder Salzburg und Oberösterreich machten zudem während des Antragsverfahrens wiederholt Vorschläge, wie die Tätigkeiten der Zivis zu formulieren seien, um den gesetzlichen Anforderungen genüge zu tun.
Das Innenministerium wird vom Rechnungshof ferner aufgefordert, den Ländern Vorgaben zu machen, dass die Arbeitsmarkt-Neutralität bereits im Zuge der Anerkennung von Trägern berücksichtigt wird. Der Zivildienst soll ja nicht zu Lohndumping in gewissen Branchen führen und auch keine regulären Arbeitsplätze vernichten.
Was die Kontrolle der Trägereinrichtungen betrifft, wird bemängelt, dass die Vorgaben des Innenministeriums nicht präzise genug sind. Überdies kontrollierten außer Ober- und Niederösterreich die Länder nicht wie vorgegeben im Drei-Jahres-Rhythmus.
Gut steigt im Bericht die Zivildienstserviceagentur aus. Diese konnte im Berichtszeitraum den gemeldeten Bedarf an Zivildienern nahezu vollständig erfüllen und dabei auch die Wünsche sowohl von Trägern als auch jungen Männern bei der Zuweisung großteils berücksichtigen. Gelobt wird auch das umfassende Service-Angebot sowohl für Zivildiener als auch Träger-Einrichtungen.