Tirol

Kitzbüheler prangern illegale Freizeitwohnsitze an

© Angerer Harald

Laut einer Umfrage finden 56 Prozent der Kitzbüheler, dass illegale Freizeitwohnsitze überhandnehmen. Der BM kritisiert die Rechtslage.

Von Miriam Hotter

Kitzbühel –Illegale Freizeitwohnsitze sind vor allem in Kitzbühel immer wieder Thema. Den erneuten Anlass zur Diskussion liefert eine Umfrage des Meinungsforschers Peter Hajek im Auftrag der Liste „Unabhängige Kitzbüheler“ (UK). „Wir haben im Jänner eine telefonische Befragung mit 300 Personen durchgeführt“, erklärt der Wiener. Dabei wurde folgende Aussage zitiert: „Illegale Freizeitwohnsitze nehmen immer mehr überhand und verhindern so leistbares Wohnen in Kitzbühel.“ Die befragten Personen hatten anschließend die Möglichkeit, der Aussage entweder sehr, eher, weniger oder gar nicht zuzustimmen bzw. „weiß nicht“ zu wählen.

Das Ergebnis: 56 Prozent stimmten der Aussage sehr zu, 19 Prozent eher, 7 Prozent weniger, 15 Prozent gar nicht und 3 Prozent gaben „weiß nicht“ an (maximale Schwankungsbreite 5,7 Prozent). „Das zeigt, dass Freizeitwohnsitze ein sehr großes Thema in Kitzbühel sind und ein Problem für die Menschen darstellen“, sagt Hajek.

Auf das Umfrageergebnis angesprochen zeigt sich Bürgermeister Klaus Winkler wenig beeindruckt. „Freizeitwohnsitze polarisieren. Man sollte solchen Umfragen keine große Bedeutung beimessen.“ Abgesehen davon sei das Thema ziemlich „ausgelutscht“. Winkler verweist darauf, dass in Kitzbühel Einheimischenwohnbau wie in keiner anderen Tiroler Gemeinde stattgefunden habe.

7300 Wohneinheiten gibt es in Kitzbühel. Laut Statistik Austria sind 54 Prozent davon als Hauptwohnsitz gemeldet. Laut einer amtlichen Liste stehen 2300 Wohnungen leer.

Offiziell sind 17 Prozent der Wohnungen Freizeitwohnsitze. Über die Zahl der illegalen Freizeitwohnsitze lässt sich nur spekulieren. Experten sprechen von 30 Prozent.

Die Kontrolle gestaltet sich äußerst schwierig – zumindest betonen das Behörden und Gemeinden immer wieder. „Die Bürgermeister werden oft gerügt. Aber wir können nicht kontrollieren, wenn uns kein Werkzeug in die Hand gelegt wird“, kritisiert Winkler die Rechtslage. Demnach muss ein EU-Bürger beim Kauf einer Wohnung lediglich angeben, keinen Freizeitwohnsitz zu schaffen. „Laut EU-Recht dürfen sie aber einen Arbeitswohnsitz gründen. Das kann man aber nur schwer nachweisen“, sagt Winkler und erklärt zugleich, dass Bemühungen, illegale Freizeitwohnsitze anzuzeigen, bereits fehlgeschlagen seien. „Mit einem Fall hat sich die Gemeinde beim Landesverwaltungsgericht eine blutige Nase geholt.“

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