Preisabsprachen

Millionenschwere Kartellstrafe für Fruchtsafthersteller Rauch

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Wegen Abstimmung der Endverkaufspreise mit dem Einzelhandel muss der Vorarlberger Fruchtsaftproduzent Rauch eine Strafe von 1,7 Mio. zahlen.

Rankweil – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) teilt auf ihrer Internetseite, dass vom Kartellgericht gegen die Firma Rauch Fruchtsäfte bereits Anfang März 2016 eine Geldbuße in Höhe von 1,7 Millionen Euro verhängt wurde.

Die Entscheidung des Kartellgerichts sei rechtskräftig, da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichtet hätten. Die Entscheidung entspreche dem Antrag der BWB, heißt es. Laut ORF hat die Rauch-Pressesprecher Daniel Wüstner die Kartellstrafe gegenüber der wirtschaftspresseagentur. com bestätigt.

Die BWB begründet die Verhängung dieser Strafe mit dem Vorliegen von vertikalen Preisabsprachen der Endverkaufspreise mit unterschiedlichen Abnehmern auf Einzelhandelsebene. Bei der Festlegung der Höhe der Geldbuße seien frühere Entscheidungen des Kartellgerichtes berücksichtigt worden, wonach es sich bei vertikalen Preisabsprachen um „schwere Kartellrechtsverstöße“ handle. Es sei allerdings auch beachtet worden, dass angesichts der bestehenden „Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel“ das Verschulden der Abnehmer schwerer zu werten sei als jenes der Lieferanten und dass Rauch bestimmte Verhaltensweisen bereits vor Einleitung der Ermittlungen selbstständig abgestellt habe.

Beim Vergleich der in letzter Zeit vom Kartellgericht verhängten Bußgeldzahlungen für Lebensmittelproduzenten fällt auf, dass die 1,7 Millionen Euro schwere Strafe für Rauch Fruchtsäfte mit deutlichem Abstand am höchsten ausgefallen ist. (tt.com)