Autohändler warnen vor Kasko-Klausel
Versicherer können Schäden weit unter dem Fahrzeugwert zum Totalschaden erklären, warnen Autohändler. Versicherungen: sehr seltene Fälle.
Wien –Der heimische Fahrzeughandel warnt Konsumenten vor einigen Klauseln in ihren Kfz-Kaskoversicherungspolizzen. Konkret geht es um jene Passagen im Vertrag, die im Schadensfall eine Einstufung von Autos als „wirtschaftlicher Totalschaden“ ermöglichen, obwohl der Besitzer lieber eine Reparatur gehabt hätte.
Worum es geht: Im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens müssten Versicherer lediglich die Differenz zwischen Zeitwert und Wrackerlös begleichen, ohne die tatsächlichen Reparaturkosten zu berücksichtigen, warnte das Bundesgremium des Fahrzeughandels in der Wirtschaftskammer Österreich am Montag. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätige die Rechtmäßigkeit von heiklen Vertragsvereinbarungen, die Konsumenten nicht ausreichend bekannt sein dürften, bemerkten die Autohändler. Versicherer würden nämlich Fahrzeug-Restwerte in Wrackbörsen ermitteln und bei Schadensbewertungen berücksichtigen.
Sei es bisher gängige Praxis gewesen, kaskoversicherte Autos bis zu einem Schaden von etwa 70 Prozent des Wiederbeschaffungswertes reparieren zu lassen, so könnten Versicherer nun den erzielbaren Restwert via Internet-Wrackbörse ermitteln und diesen miteinbeziehen, warnt die Branche. Laut herrschender Rechtslage liegt ein Totalschaden dann vor, wenn die Reparaturkosten und der Restwert den Wiederbeschaffungswert übersteigen – der Versicherer könne somit Schäden, die bei Weitem nicht an den Fahrzeugwert heranreichen, zum Totalschaden erklären, argumentiert der Autohandel.
Aus der Versicherungsbranche heißt es hingegen, dass 99 Prozent aller Kasko-Schäden mit der Thematik gar nichts zu tun hätten. Derartige Fälle seien sehr selten. Ein namentlich nicht genannter Vorstand eines heimischen Versicherers sagte der APA, es gebe gar kein neues Urteil des Obersten Gerichtshofs. Auch die Wrackbörsen seien langjährige Praxis, hier würden „Einzelfälle aufgebauscht“. (TT, APA)
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