Innsbruck

Mietzins-Gipfel mit ÖH vorerst ohne Ergebnis

Symbolbild.
© APA/Fohringer

Innsbruck – Mit 1. September verschärft die Stadt Innsbruck ihre Regelung für die Gewährung von Mietzinsbeihilfe. Wie berichtet, müssen Antr...

Innsbruck –Mit 1. September verschärft die Stadt Innsbruck ihre Regelung für die Gewährung von Mietzinsbeihilfe. Wie berichtet, müssen Antragsteller künftig mindestens drei Jahre ihren Hauptwohnsitz in der Landeshauptstadt gemeldet haben, um in diesen Genuss zu kommen. Bis dato war dies bereits ab dem ersten Tag an möglich.

Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) macht gegen diese Verschärfung mobil. Am Mittwoch kam es zwischen der ÖH und Vertretern der Stadtregierung zu einem Mietzins-Gipfel. Einer, der vorerst ohne konkretes Ergebnis endete. Wohnungs-StR Andreas Wanker (VP) bekräftigte, dass die Stadt Härtefälle abfedern werde. Studienbeihilfe-, Mindestsicherungs- und Sozialhilfebezieher würde nicht darunter fallen. Die ÖH soll als Ausgleich auf eine Art „Gutscheinheft“ für Studenten pochen. ÖH-Innsbruck-Vorsitzender Benjamin Walch war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (mami)