Innsbruck

Pflanzengift restlos verbannt

© Thomas Boehm / TT

Alle Stadtämter verzichten auf Glyphosat. Senat beruft gegen Reichenau-Urteil nicht.

Innsbruck –Erst kürzlich wurde vom Leiter des Innsbrucker Grünanlagenamtes der Einsatz des Herbizides Glyphosat rigoros verboten. Wie berichtet, hatte ein Mitarbeiter zuvor verbotenerweise im Nahbereich eines Spielplatzes mit einem glyphosathaltigen Mittel Unkraut auf einem Weg besprüht. Das Mittel steht im Verdacht, krebserregend zu sein, Experten sind sich darüber aber nicht einig – EU-weit schwelt seit Monaten ein Streit darüber.

Von dieser Weisung war das Referat für Friedhöfe – bedingt durch den Urlaub des Referatsleiters – noch ausgenommen. Nun ist auch der Einsatz auf allen städtischen Friedhöfen untersagt, bestätigte gestern der zuständige Stadtrat Gerhard Fritz (Grüne). Aber auch für den Straßenbetrieb wird Glyphosat ab sofort aussortiert. Dies hat Vize-BM Christoph Kaufmann (FI) so verfügt. Damit muss Unkraut künftig per Hand gezupft werden.

Keine Berufung will der Stadtsenat in der Causa Flutlichtanlage Reichenau erheben. Mit 5:2 Stimmen wurde das Urteil des Landesgerichtes damit angenommen. Die Grünen stimmten dagegen.

Die Stadt verlor einen Prozess gegen Flutlichtgegner Anton Pertl. Darin ging es um die Frage, ob die Amtshaftungsansprüche, die Pertl gegen die Stadt geltend gemacht hatte, zu Recht erfolgten. Das Gericht sah dies als erwiesen an. Schließlich hatte das Landesverwaltungsgericht einst den ersten Baubescheid für die Erweiterung der Sportanlage ersatzlos behoben. Weil eben eine Widmung als temporäre Anlage nicht zulässig gewesen sei. Im zweiten Anlauf hielt der neue Baubescheid, die Anlage ist inzwischen in Betrieb.

Rund 3800 Euro muss die Stadt an Pertl zahlen. Die Grünen wollten weiterkämpfen – weil aus ihrer Sicht mitunter Folgewirkungen auf ähnliche Widmungen drohen. (mami)

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