Verbauung: Der Höttinger Graben ist als Erster an der Reihe
Anhand des aktuellen Gefahrenzonenplans für die Stadt Innsbruck wurden die Verbauungsprojekte priorisiert. Der Startschuss soll 2018 erfolgen.
Von Manfred Mitterwachauer
Innsbruck –Die Planungen für das Vorprojekt liegen fix und fertig in der Schublade. Und das seit mehreren Jahren. Doch nun soll die Verbauung des Höttinger Bachs bzw. Grabens in Innsbruck angegangen werden. Wie berichtet, hatte es bereits im Jahre 2010 erste Probebohrungen für ein Retentionsbauwerk oberhalb von Hötting gegeben. Zwei Jahre später wurde die Anlage in einem maßstabgetreuen Modell am Institut für Wasserwesen an der Universität der Bundeswehr München auf Herz und Nieren getestet.
Dann aber kam es ob der Dimension der Anlage (28 Meter hoch, 80 Meter lang, drei Meter breit) Anfang 2013 zu einem innertirolerischen Expertenstreit zwischen dem Landesgeologen Gunther Heißel und der Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) für das mittlere Inntal. Einer, der aber beigelegt werden konnte, wie der in der Stadt für Forstangelegenheiten zuständige Stadtrat Franz Gruber (VP) versichert: „Es gab hier zeitweise unterschiedliche Zugänge. Um aber die Schutzwirkung gewährleisten zu können, ist die Dimension des Bauwerkes notwendig.“
Der Höttinger Bach hat laut WLV ein Einzugsgebiet von 6,5 km². Die Böden in den oberen Regionen speichern Niederschlagswasser nur schlecht, das untere Gerinne kann nur einen Abfluss von bis zu 8 m³/sek verkraften. Bis zu 21 m³/sek seien aber im Extremfall notwendig, sagen die Experten. Die letzten großen Überflutungen gab es in Hötting im Jahre 2005. Doch die Unwettergefahr nimmt zu. „Wir müssen darauf eingestellt sein“, warnt auch Gruber.
Mit dem ministeriell genehmigten Gefahrenzonenplan (GZP) für die Stadt Innsbruck (siehe Faktbox) kommt nun wieder Schwung in die Sache. Der GZP wurde unlängst vom Stadtsenat zur Kenntnis genommen. Darin enthalten ist auch eine Priorisierung der Verbauungsprojekte durch die WLV. Der Höttinger Graben wird hier klar an erster Stelle geführt. Auch dieser Liste stimmten die Politiker zu.
Der Senat hat in Folge die zuständigen Stellen im Magistrat dazu ermächtigt, alle nötigen Schritte zur Realisierung des Verbauungsprojektes bei der WLV in die Wege zu leiten. Laut Gruber solle die wasserrechtliche Verhandlung im kommenden Jahr durchgeführt werden. Ein möglicher Baustart wird deshalb für das Jahr 2018 avisiert. Die Fertigstellung könnte demnach 2023/24 erfolgen.
In der Zwischenzeit sind aber noch die Finanzierungsverhandlungen zwischen Bund, Land und Stadt zu führen. Erste Grobkostenschätzungen der WLV gehen von sechs Millionen Euro aus, die die Retentionsanlage kosten dürfte. Innsbruck hat bereits seit Jahren vorsorglich rund 1,8 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt. Laut Experten ist ein Beitrag der Gemeinde in der Höhe von 22 bis 27 Prozent der Gesamtbaukosten realistisch. Einen fixen Schlüssel zwischen den drei Gebietskörperschaften gibt es für solche Projekte aber nicht.
Nummer zwei und drei im Prioritätenkatalog sind der Allerheiligenhofbach im gleichnamigen Stadtteil und der Geroldsbach, der im Sieglanger in den Inn mündet. Diese beiden werden mit 8,6 Mio. Euro bzw. 3,5 Mio. Euro veranschlagt. Für beide Bäche sollen zum Schutz des Siedlungsgebietes Vorprojekte ausgearbeitet werden.
Speziell der Sieglanger liegt zum überwiegenden Teil in einer gelben Zone. Die Retentionsflächen sind knapp bemessen. Die Vorprojekte sollen klären, welche Verbauungsmaßnahmen möglich und wirksam sind. Zuletzt wurde auf einer möglichen Fläche – unter großem finanziellen Aufwand – ein neuer Feuerwehrstandort errichtet.
Der GZP hat auch zu teilweisen Verschiebungen von roten und gelben Zonen geführt. Bei Bauvorhaben gilt es, selbige zu berücksichtigen. Die WLV war trotz mehrmaliger Versuche für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
Gefahrenzonenplan
Definition: Im Gefahrenzonenplan (GZP) werden Art und Dimension einer Gefährdung (Lawine, Wildbäche, Steinschlag, Rutschungen) festgelegt. Bisherige Ereignisse fließen dabei ein. Der Grad der Gefährdung wird durch gelbe und rote Zonen gekennzeichnet. Der GZP bildet nicht nur die Grundlage für Verbauungsmaßnahmen, sondern auch für die Raumordnung sowie die darauf zu begründenden Bauprojekte.
Erstellung: Der GZP wird für jede Gemeinde von der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) erstellt und vom Land- und Forstwirtschafsministerium genehmigt.
Priorisierung: Aufgrund des überarbeiteten GZP für das Innsbrucker Stadtgebiet wurden folgende Verbauungsmaßnahmen der Dringlichkeit nach gereiht: 1) Höttinger Graben; 2) Allerheiligenhofbach; 3) Geroldsbach; 4) Schintertalbach; 5) Ramsbach.