Prozess in Graz um illegale Böller-Produktion mit tödlicher Explosion

Graz/Kapfenstein (APA) - Ab Mittwoch müssen sich neun Beschuldigte am Grazer Straflandesgericht entweder wegen vorsätzlicher Gemeingefährdun...

Graz/Kapfenstein (APA) - Ab Mittwoch müssen sich neun Beschuldigte am Grazer Straflandesgericht entweder wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung sowie einige von ihnen wegen Falschaussage verantworten. Hauptangeklagter ist ein Steirer, der zusammen mit Bekannten eine illegale Böllerproduktion in Privathäusern aufgezogen haben soll. Im November 2014 kam es bei der Herstellung in Kapfenstein zur Explosion. Zwei Männer starben.

Der 33-jährige Steirer, Arbeiter und Chef einer Pyrotechnik-Firma, wird von der Staatsanwaltschaft als Kopf der illegalen Böller-Produktion gesehen. Zumindest seit Februar 2014 soll er zusammen mit einem 35-Jährigen aus Kapfenstein sowie dessen Bruder Tausende Blitzknallsätze unter Verwendung von „absolut untauglichen Fertigungsmitteln“ hergestellt haben. Zusammen mit teilweise ungeschulten Hilfskräften sei die Pyrotechnik „dilettantisch“ hergestellt worden. Besondere Gefahr bestand, weil in der „improvisierten Vermengung“ der einzelnen Komponenten ohne labortechnische Qualitätskontrolle gearbeitet wurde. Die Misch-Chargenmengen lagen laut Staatsanwaltschaft zum Teil bei fünf Kilogramm.

Als die Herstellung der Knallkörper im Privathaus des 33-Jährigen keinen Platz mehr hatte, sei man auf das Anwesen der Brüder ausgewichen. Dort kam es am Abend des 17. November 2014 zur Detonation von zumindest 25 Kilogramm Böllern, wobei es nur „glücklichen Umständen“ zu verdanken sei, dass nicht weitere 175 Kilogramm lagernde Böller mitexplodierten, so der Ankläger. Einer der beiden Brüder sowie der Vater, der gerade in der Nähe der Bastelwerkstatt war, waren sofort tot. Der 35-jährige Bruder erlitt leichte Verletzungen und muss sich ebenfalls ab Mittwoch vor dem Schöffengericht verantworten.

Mitangeklagt sind auch ein Helfer sowie zwei Pyrotechnik-Händler - Vater und Sohn. Letztere hatten beim 33-Jährigen die Böller bestellt und sie teilweise auch an Ort und Stelle selbst abgeholt, transportiert, gelagert und verkauft. Neben den fünf Beschuldigten müssen sich auch vier weitere Personen aus dem Umfeld der Böller-Hersteller vor Gericht verantworten: Sie sollen entweder falsch ausgesagt haben oder den Versuch der Begünstigung begangen haben. Laut Staatsanwaltschaft bestehe die Gemeingefährdung wegen der außerordentlich hohen Unfallwahrscheinlichkeit aufgrund der unsachgemäßen Herstellung, Handhabung, Transport und Verkauf der „hoch instabilen Blitzknallsätze“.

Die Böller namens „Cobra 44“ und „Cobra 55“ wurden von den Beschuldigten zum Teil auch zu Händlern nach Kärnten oder nach Tschechien und Deutschland verkauft. Manche der Angeklagten haben Pyrotechnik-Ausbildungen absolviert und hatten die Erlaubnis für größere Feuerwerke, aber keiner von ihnen hatte eine Ausbildung zum Lenken eines Gefahrengut-Transports. Dennoch waren sie mit den Böllern in ihren Privatfahrzeugen in ganz Österreich unterwegs. Besonders dem überlebenden 35-jährigen Bruder mussten laut Ankläger aufgrund seiner umfangreichen Ausbildung als ranghohes Feuerwehrmitglied die Gefahren der Pyrotechnikerzeugung bekannt gewesen sein. Für keine der Produktionsorte gab es eine Genehmigung als Betriebsstätte zur Fertigung von pyrotechnischen Artikeln. Die Böller wurden außerdem keiner gesetzeskonformen Zertifizierung unterzogen.

Die Beschuldigten sollen sich im Laufe der Ermittlungen wenig kooperativ gezeigt haben und legten - wenn überhaupt - nur Teilgeständnisse ab. Der Prozess ist für drei Tage anberaumt. 33 Zeugen sollen gehört werden. Ein Urteil könnte es am Freitag geben.