Hypo Alpe Adria

Heta-Schuldenschnitt: Pleitegefahr für Kärnten scheint vom Tisch

Sprecher der größten Gläubigergruppen, Dexia-Kommunalbank-Chef Friedrich Munsberg und Finanzminister Hans Jšrg Schelling im Rahmen einer Pressekonferenz zur Heta.
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Kärnten könnte seine Milliarden-Haftungen für die frühere Hypo Alpe Adria nun doch loswerden.

Wien, Klagenfurt – Im milliardenschweren Streit rund um die Skandalbank Hypo Alpe Adria zwischen Österreich und deutschen Finanzinstituten stehen die Zeichen auf Einigung. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) verkündete am Dienstag, dass die nötige Zustimmung für den Rückkauf der landesbehafteten Anleihen überschritten ist. Der neue Deal, der offiziell vonseiten des Bundeslandes Kärnten vor einiger Zeit vorgelegt wurde, sieht eine Rückzahlung von 90 Prozent der investierten Gelder vor.

Deutsche Banken und Versicherungen hatten als größte Gläubiger nach der Pleite der Bank sowie einem Schuldenschnitt um rund sieben Milliarden Euro gebangt. Ein erstes Angebot in Höhe von 75 Prozent der ausstehenden Gelder hatten die Gläubiger im März noch abgelehnt.

Schuldenschnitt soll Pleite abwenden

Mit Ende voriger Woche haben nun 75 Prozent der Vorranggläubiger und 50 Prozent der Nachranggläubiger dem Angebot zugestimmt. Nötig sind 66 bzw. 25 Prozent. Das kann auch als zusätzliche Einladung an Gläubiger gesehen werden, die noch nicht angenommen haben und noch bis Freitag dazu Zeit haben. Es geht um insgesamt elf Mrd. Euro an Schulden der früheren Kärntner Hypo Alpe-Adria, der jetzigen Heta. Kärnten hatte jahrelang den Expansionskurs der Hypo mit landesbehafteten Anleihen in Höhe von elf Milliarden Euro unterstützt. Dabei verspekulierte sich die Bank und wurde 2009 verstaatlicht.

Bund und Land Kärnten versuchen schon seit längerem, diese Schulden mit einem gewissen Schuldenschnitt zurückzukaufen. Die Pleitegefahr für das südlichste Bundesland soll so gebannt werden. Wie hoch die Zustimmung am Ende sein werde, wollte Schelling allerdings nicht einschätzen. Er gehe aber von einer deutlichen Zustimmung aus, bis das Angebot am Freitag ausläuft. Bis Montag soll dann ganz genau errechnet werden, wie die Zustimmungsquoren stehen. Zu rechnen ist zudem mit Klagen einzelner Gläubiger, die dem Angebot nicht zustimmen.

„Kärnten ist reich“

Vorranggläubiger (rund zehn Milliarden Euro) erhalten bei der Annahme 75 Prozent auf das Nominale in Cash, Nachranggläubiger (rund eine Milliarden . Euro) 30 Prozent. Die anderen Varianten sind Umtäusche. So können Vorranggläubiger nach etwa 18,5 Jahren über eine bundesbehaftete Nullkuponanleihe, die der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (K-AF) begeben wird, schließlich auf 90 Prozent ihrer Forderungen kommen. Ähnliche Varianten gibt es für Nachranggläubiger, die am Ende 45 Prozent ihres ursprünglich an die Heta geliehenen Geldes zurückbekommen können.

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Die Gläubiger wollen sich aber vorerst noch nicht in die Karten schauen lassen, welche Variante sie präferieren. Das liegt vereinfacht ausgedrückt daran, dass man vor dem Erwerb einer Anleihe den Weiterverkauf nicht rechtlich gesehen kommunizieren dürfe, wie aus Gläubigerkreisen auf APA-Anfrage verlautet. Im Finanzministerium hieß es zuletzt, dass man sich auf viele Rückverkäufe an den KAF einstelle. Da die Refinanzierung derzeit günstig sei, sei das auch kein Problem. Vorbereitet sei man jedenfalls auf alle Szenarien.

Kärnten trägt zwar 1,2 Mrd. Euro zum Rückkauf bei. Aber das chronisch unter Geldmangel leidende südlichste Bundesland muss sich das Geld von der Republik leihen und zahlt es über die kommenden 30 Jahre zurück. Am Kapitalmarkt kann sich Kärnten schon lange nicht mehr refinanzieren. Dabei hatte der frühere freiheitliche Landeshauptmann Jörg Haider seinerzeit, als die Kärntner Hypo 2007 mehrheitlich an die BayernLB verkauft worden war, gesagt: „Kärnten ist reich.“ (APA, TT.com)

Der steinige Weg Kärntens zum Anleihen-Rückkauf

2. September 2015: Der Ministerrat segnet die Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes (FinStaG) ab. Unter anderem ist es ein „Hold-Out-Gesetz“, das den Rückkauf der Heta-Bonds durch das Land Kärnten ermöglicht. Der gesetzliche Rahmen ermöglicht es dem Bund, trotz Zuständigkeit Kärntens am Rückkauf mitzuwirken.

5. November 2015:

Der Kärntner Landtag beschließt das „Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz“, damit wird der KAF geschaffen, der als Vehikel für das Angebot an die Gläubiger dient.

16. Dezember 2015:

Großgläubiger der Heta, die so genannte „Ad Hoc“-Gruppe, der u.a. Commerzbank, FMS, Knighthead Capital oder Pimco angehören, sowie einstige Hypo-Alpe-Adria-Bond-Investoren aus der so genannten „Par“-Gruppe schließen sich zu einem Gläubigerpool zusammen.

18. Dezember 2015:

Die Landesregierung beschließt die Aufnahme eines Kredits über 1,2 Mrd. Euro, mit dem der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds befüllt wird.

21. Jänner 2016:

Das Rückkaufangebot wird vorgelegt. Den Heta-Gläubigern wird eine Quote von 75 Prozent für die besser besicherten vorrangigen („Senior“) Schuldtitel angeboten. Jene Gläubiger, die nachrangige Schuldtitel halten, bekommen demnach hingegen nur 30 Prozent - davon betroffen sind rund 0,9 der aushaftenden 11 Mrd. Euro. Die Annahmefrist läuft bis 11. März. Noch am gleichen Tag lehnt der Gläubigerpool ab.

14. März 2016:

Die Ablehnung des Kärntner Angebots ist amtlich. Wie viele Gläubiger das Angebot angenommen haben, wird nicht publik. Noch am gleichen Tag werden mehrere Klagen gegen das Land Kärnten angekündigt.

10. April 2016:

Die Finanzmarktaufsicht verkündet den angekündigten Heta-Schuldenschnitt: Besitzer vorrangiger Anleihen verlieren 54 Prozent, bei nachrangigen Anleihen gehen sogar 100 Prozent verloren. Zugleich werden alle Zinszahlungen ab dem 1. März 2015, dem Beginn des Zahlungsmoratoriums, gestrichen.

18. Mai 2016:

Finanzminister Schelling erreicht eine Grundsatzeinigung mit einer Reihe von Großgläubigern, ein Memorandum of Understanding wird unterzeichnet. Den Heta-Gläubigern soll wie schon im ersten, gescheiterten Deal eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Bonds und 30 Prozent für Nachranganleihen angeboten werden.

Juli/August 2016:

Kärntner Landesregierung und Landtag passen Gesetze an, damit zweites Rückkaufangebot eine rechtliche Basis hat.

6. September:

Das neue Rückkaufangebot wird veröffentlicht. Die Annahmefrist läuft bis zum 7. Oktober.