Asylgrenze soll ins Gesetz
Innenminister Sobotka plant Verschärfungen im Fremdenrecht. Wer als Asylwerber seine Herkunft verschleiert, wird mit Geld- oder Haftstrafe bedroht.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –Die Diskussion um die Asyl-Notverordnung ist noch nicht zu Ende. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) denkt aber schon an die nächsten Verschärfungen im Asylrecht: Der Innenminister will die jährliche Obergrenze für neue Asylanträge jetzt auch im Gesetz verankern. Außerdem will er mit Strafen gegen Asylwerber vorgehen, die ihre Herkunft verschleiern oder sich trotz eines negativen Asylbescheids weigern, das Land zu verlassen.
Sobotka plant die gesetzliche Verankerung als Ergänzung zur geplanten Notverordnung. Ein Asylantrag an der Grenze wird dann nicht mehr möglich sein. Die Betroffenen sollen gar nicht erst einreisen können.
Die gesetzliche Obergrenze soll Personen betreffen, die trotz Verordnung einen Asylantrag stellen können. Möglich ist das, wenn der Betroffene bereits enge Familienangehörige in Österreich hat – oder wenn er es nach Österreich geschafft hat und nicht mehr nachvollziehbar ist, woher er eingereist ist.
Wenn die Obergrenze (2016: 37.500; 2017: 35.000; 2018: 30.000; 2019: 25.000) bereits erreicht ist, sollen diese Asylanträge nach den Plänen des Innenministers bis zum Beginn des darauffolgenden Jahres liegen bleiben und erst dann vom Asylamt bearbeitet werden. Die Betroffenen können diese Frist in Österreich abwarten und bekommen Grundversorgung.
Sobotka will seinen Plan jetzt mit der SPÖ verhandeln. Er braucht aber auch die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, weil er diese Obergrenze als Verfassungsbestimmung festschreiben will.
Der zweite Teil des Gesetzespakets, das Sobotka gestern präsentiert hat, betrifft Strafen für Flüchtlinge, die falsche Angaben zu ihrer Herkunft machen und dadurch auf bessere Chancen im Asylverfahren hoffen – wenn sich etwa Marokkaner als Syrer ausgeben. Für diese Fälle sieht der Innenminister Strafen von 1000 bis 5000 Euro vor, bei Zahlungsunfähigkeit bis zu drei Wochen Haft. Er sieht dieses Vorhaben als Signal, dass es kein Kavaliersdelikt sei, die Behörden zu täuschen. Unterstützung bekommt er von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP).
Ein weiterer Punkt sieht ein strengeres Vorgehen gegen rechtskräftig abgelehnte Asylwerber vor. Sie sollen den Anspruch auf Grundversorgung verlieren. Und wenn sie versuchen, wieder nach Österreich einzureisen, sollen Strafen von 5000 bis 15.000 Euro drohen. Im Wiederholungsfall soll gleich Arrest verhängt werden.
Straffällig gewordene Flüchtlinge sollen ihr Asylrecht rascher verlieren und abgeschoben werden.
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