Stadt weist Rechnung zurück
Stadt-Anwalt sieht keinen Anlass für Schadenersatz in der Causa Hasliweg.
Landeck –Die Rechnung in Höhe von 2355,56 Euro, eine Schadenersatzforderung in der „Causa Hasliweg“ (die TT berichtete), die kürzlich im Landecker Rathaus landete, weist Bürgermeister Wolfgang Jörg prompt zurück. Anwalt Martin Walser, der den Bauwerber Gerhard Walser vertritt, hatte diese Forderung erhoben und weitere Schadenersatzansprüche gegenüber der Stadtgemeinde in Aussicht gestellt.
„Die vom Anwalt des Bauwerbers Gerhard Walser dargestellten Schadenersatzansprüche sind völlig unbegründet“, fasst der Anwalt der Stadtgemeinde Landeck, Ewald Jenewein, zusammen.
„Da in einer Beschwerde die Anwendung einer unrichtigen Gesetzesbestimmung nicht geltend gemacht wurde oder offensichtlich auch nicht erkannt wurde, steht ihrem Mandanten bereits aus diesem Grunde kein Kostenersatzanspruch zu“, teilte Jenewein seinem Anwaltskollegen Walser gestern Freitag mit. Die „Geltendmachung der Kostenforderung“ von 2355,56 Euro werde „dem Grund nach und auch der Höhe nach ausdrücklich zurückgewiesen“, erläutert der Stadt-Anwalt und dreht den Spieß um. „Die Kosten meines Einschreitens hat ihr Mandant zu tragen“, erklärte Jenewein gegenüber Anwalt Martin Walser. (hwe)
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