Verbrühter Zweijähriger: Strafantrag gegen Mutter möglich
Das Kleinkind hatte einen Topf voll heißen Wassers vom Herd gezogen und sich große Teile des Körpers verbrüht. Die Mutter holte erst Stunden später Hilfe.
Wels – Die Staatsanwaltschaft Wels entscheidet in den kommenden Tagen, ob im Fall des verbrühten zweijährigen Buben aus Vöcklamarkt (Bezirk Vöcklabruck) gegen die Mutter Strafantrag gestellt wird. Deren Sprecherin Birgit Ahamer hielt es am Mittwoch für „wahrscheinlich“, dass die 34-Jährige wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt wird. Bei einer Verurteilung drohen bis zu sechs Monate Haft.
Die Polizei hat bereits der Staatsanwaltschaft einen Abschlussbericht übermittelt. Auch wurde die Frau einvernommen. Daraus gehe hervor, dass der Bub außer Lebensgefahr sei, erklärte Ahamer. Dieser hatte vor einer Woche einen Topf mit kochendem Wasser von einer Herdplatte gezogen und sich dabei Kopf und Oberkörper verbrüht. 70 Prozent der Haut wurden dabei verletzt. Die Mutter holte jedoch keine Hilfe, erst ein Bekannter, der Stunden später zu Besuch kam, alarmierte die Rettung.
Ein Notarzthubschrauber flog das Kind zuerst in das Landeskrankenhaus Vöcklabruck und später in die Uniklinik Salzburg. Nachdem der Zustand des kleinen Patienten stabilisiert worden war, wurde er zur weiteren Behandlung nach München in die darauf spezialisierte Spezialklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital überstellt. Diese gibt aus Datenschutzgründen Auskünfte über den Gesundheitszustand nur an die Angehörigen. (APA)