Start für Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA
Eine Eintragung ist von 23. bis 30. Jänner möglich. Die Industriellenvereinigung sieht in CETA ein „Werkzeug“ für die Exportnation Österreich.
Wien – 39.742 der über 40.000 Unterstützungserklärungen für die Einleitung des am Montag gestarteten Volksbegehrens „Gegen TTIP, CETA und TiSA“ wurden laut Aussendung der SPÖ NÖ von Samstag vom Innenministerium anerkannt. Das Volksbegehren gegen die Freihandelsabkommen TTIP und CETA sowie gegen das Dienstleistungsabkommen TiSA liegt bis 30. Jänner in den österreichischen Gemeinden zur Eintragung auf.
Zum heutigen Start des Volksbegehrens gegen TTIP, CETA und TiSA hat die Industriellenvereinigung (IV) für die Umsetzung des EU-Kanada-Handelsabkommens CETA plädiert. Das Volksbegehren wie auch unterschiedliche Meinungen seien freilich legitim, inhaltlich handle es sich aber um den falschen Ansatz, bedauerte der IV-Bereichsleiter Internationale Beziehungen Michael Löwy am Montag.
„Erfolgreicher Grundstock“
„Mit diesen 39.742 Unterschriften ist der Grundstock für ein erfolgreiches Volksbegehren ‚Gegen TTIP, CETA und TiSA‘ gelegt“, erklärte Mitinitiator Herbert Thumpser (SPÖ), Bürgermeister von Traisen. Lediglich 323 von über 40.000 Unterstützungserklärungen wurden der Aussendung zufolge wegen Formalfehlern als nicht rechtmäßig vom Innenministerium gestrichen. Die Unterstützungserklärungen werden den 100.000 Unterschriften angerechnet, die für eine Behandlung im Parlament erforderlich sind.
SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach erklärte: „Das größte Problem stellt für mich das Investorenschutzkapitel dar.“ Die Gefahr der Paralleljustiz für Konzerne bestehe weiterhin. Trotz Änderungen bleibe es dabei, „dass ausländischen Konzernen die Möglichkeit gegeben wird, vor Sondergerichten zu klagen, und zwar an unseren eigenen, unabhängigen Gerichten vorbei“, hieß es in der Aussendung. „Transparenz und eine Offenlegung der Vertragsinhalte sind unerlässlich“, betonte LAbg. Gerhard Razborcan (SPÖ).
IV: Positive Gesamtwirkung sehen
Löwy plädierte im Gespräch mit der APA dafür, dass die Gesamtwirkung des CETA-Abkommens betrachtet werden müsse - und diese sei positiv. Denn einerseits seien - auch in Inseraten eines Handelskonzerns gemeinsam mit Umweltverbänden - geäußerte Sorgen unbegründet, wonach die Nahrungsmittelsicherheit gefährdet sei.
Nähere Infos
Das Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: „Der Nationalrat möge ein Bundesverfassungsgesetz beschließen, das österreichischen Organen untersagt, die Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) oder das plurilaterale Dienstleistungsabkommen (TiSA) zu unterzeichnen, zu genehmigen oder abzuschließen."
„Die Zusatzerklärung schließt genau diese Befürchtungen aus“, sagte Löwy. „Denn der CETA-Vertrag sagt, dass nationale bzw. EU-Standards durch CETA unberührt bleiben.“ Der IV-Vertreter hinterfragte, ob beim Lebensmittelthema gar bewusste Angst-Mache betrieben werde. Es würden schließlich Dinge behauptet, die so nicht stimmten - „entgegen der Faktenlage“. Zwar gehörten solche Ängste ernst genommen - aber aus Sicht der IV wurden sie eigentlich bereits ausgeräumt. Das gelte auch für die Argumentation von einigen SPÖ-Bürgermeistern, die das Volksbegehren unterstützen.
Die Vorteile für die Exportnation Österreich lägen auf der Hand, denn CETA ermögliche Steigerungen bei den Waren- und Dienstleistungsausfuhren. Die hohen Standards von Lebensmitteln und auch dem Gesundheitssystem in Österreich seien nicht zuletzt durch den Export erwirtschaftet. „Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schwachen Wirtschaftswachstums gehören die Chancen auf dem Weltmarkt genutzt“, so Löwy. „Und ein Handelsvertrag wie CETA ist dafür ein Hilfsinstrument - ein Werkzeug.“ (APA)