2,4 Mio. € für Heimopfer, drei Klagen anhängig
Innsbruck – Es ist wohl das dunkelste Kapitel in der Tiroler Sozialgeschichte: der Missbrauch in den Fürsorgeheimen des Landes. Und es ist n...
Innsbruck –Es ist wohl das dunkelste Kapitel in der Tiroler Sozialgeschichte: der Missbrauch in den Fürsorgeheimen des Landes. Und es ist noch nicht abgeschlossen. Denn drei Klagen auf Verdienstentgang und Schmerzengeld sind nach wie vor anhängig, wie jetzt Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) in einer Stellungnahme auf eine Landtagsanfrage der FPÖ erklärt. Immer wieder dreht sich die politische Debatte um den Einwand der Verjährung, auf den das Land verzichten soll. Denn die Verjährung ist die erste Hürde in den Verfahren gegen das Land.
Im Juni 2014 wurde der Landesregierung zwar die Ermächtigung eingeräumt, bei derzeit noch nicht geltend gemachten Ansprüchen aufgrund der Erfahrungen mit den bereits gerichtsanhängigen Verfahren auf die Verjährung zu verzichten. „Das war bisher aber nicht der Fall“, wie Baur betont. Gegen das Land Tirol waren insgesamt sechs Klagen anhängig, wobei drei Klagen nach dem 17. Juni 2014 eingebracht wurden. „Von allen Verfahren sind zwischenzeitlich drei Verfahren abgeschlossen, in einem weiteren Verfahren wurde gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung angemeldet“, fügt die Landesrätin hinzu. Zwei Verfahren werden deshalb noch in der I. Instanz, also vor dem Landesgericht, verhandelt.
Wie Baur erklärt, hat sich das Land in zwei abgeschlossenen Fällen mit den Betroffenen verglichen, „ein Verfahren wurde ruhend gestellt“. Die Ansprüche der Heimopfer bei den drei noch offenen Prozessen begründen sich im Wesentlichen auf Schmerzengeld und Verdienstentgang. Die Ansprüche werden mit 180.000 bis 320.000 Euro beziffert, der Streitwert in allen drei Verfahren beträgt 727.000 Euro.
Insgesamt wurden bisher 410 Opfer von körperlichen oder seelischen Misshandlungen in Landesinstitutionen entschädigt. 2,392 Mio. Euro haben sie erhalten. Darüber hinaus entscheidet die Landesregierung auch über die Übernahme von Kosten therapeutischer Hilfen. „In Anlehnung an das Entschädigungsmodell der Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft wendet die Kommission des Landes Richtlinien zur Bewertung der einzelnen Sachverhalte an, welche Schwere, Dauer und Folgen der Übergriffe berücksichtigen“, sagt Baur. Im Höchstfall beträgt die gewährte Entschädigung 25.000 Euro. (pn)