Landeck

Chalet-Bau in Landeck laut Gericht zu groß

Das Bauwerk am Landecker Hasliweg beschäftigt die Gerichte.
© Wenzel

In der Landecker Causa Hasliweg kam das LVwG zur Erkenntnis, dass sich der Bauwerber nicht an den Bescheid des Bürgermeisters hielt.

Von Helmut Wenzel

Landeck –Die Verhandlungsserie am Landesverwaltungsgericht (LVwG) um den Chalet-Bau am Hasliweg – die TT berichtete – geht weiter. Das jüngste LVwG-Erkenntnis traf diese Woche bei den Streitparteien Stadtgemeinde Landeck mit Bürgermeister Wolfgang Jörg und Bauwerber Gerhard Walser ein.

„Im Namen der Republik“ heißt es dort: Das LVwG habe über die Beschwerde von Walser gegen den Bescheid des Bürgermeisters bezüglich „Vornahme widerrechtlicher Bauführungen gegenüber der erteilten Bewilligung vom 13. Juli 2015 – Baueinstellung“ zu Recht erkannt, der Beschwerde werde teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Demnach habe der Spruch zu lauten: Walser wird jede weitere Ausführung des bewilligungspflichtigen Bauvorhabens untersagt. Das gelte insbesondere in Hinblick auf die Veränderung der Grundmaße bzw. der Gesamtnutzfläche von bewilligten 53 m2 auf nunmehr 85 m2.

So weit ein kleines Kapitel auf Juristendeutsch. Dass die Anwälte der beiden Streitparteien das Erkenntnis etwas unterschiedlich sehen, versteht sich. Ewald Jenewein, Anwalt der Stadtgemeinde Landeck, resümierte: „Mit dem nunmehr vorliegenden Erkenntnis steht fest, dass die Baueinstellung zu Recht erfolgt ist und dass Gerhard Walser den Neubau des bewilligten Chalets konsenswidrig massiv vergrößert hat. Ein klarer Fall vom Schwarzbau. Die Einwände der Unzuständigkeit des Bürgermeisters und eine Reihe von weiteren Einwänden sind seitens des LVwG verworfen worden.“ Walser habe bisher, so Jenewein, „in bemerkenswerter Weise“ argumentieren können, dass der Bürgermeister seinen Bau zu Unrecht eingestellt habe und sein Vorhaben kein Schwarzbau sei.

Der Anwalt des Bauwerbers, Martin Walser, erklärte, der Bescheid des Bürgermeisters sei „in wesentlichen Teilen“ rechtswidrig gewesen. „Unser Mandant versucht seit Langem, ein Einvernehmen mit der Stadtgemeinde Landeck zu finden. Allerdings wurden aufwändige Bauansuchen vom Bürgermeister und Bauamtsleiter ignoriert. Auch einzelne Gemeinderatsmitglieder, die den Bürgermeister kontrollieren müssten, wünschen offensichtlich kein Einvernehmen.“ Bedauerlich sei, dass der Bürgermeister mit seinem Team dem Steuerzahler hohe Verfahrenskosten beschere, „die leicht zu vermeiden wären“.

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