Baby schluckte Kokain: Prozess gegen Eltern in Innsbruck vertagt
Im Februar wurde ein zehn Monate alter Bub in die Klinik gebracht. Das Kind hatte das Kokain seines Vaters geschluckt. Den Eltern droht wegen Vernachlässigung bis zu drei Jahre Haft. Am Dienstag standen sie erstmals vor Gericht.
Innsbruck – Es war Anfang Feber, als an einem Dienstagabend bei der Leitstelle ein Notruf einging. Eine Innsbruckerin meldete, dass ihr Kind schwere Krämpfe habe. Der Zustand des damals zehn Monate alten Buben war so ernst, dass Rettung und Notarzt das Kind in die Klinik brachten.
Das Ergebnis der medizinischen Untersuchung war eine böse Überraschung. Wie ein Test ergab, hatte der unter Krämpfen leidende Säugling nämlich Kokain im Körper.
Der Bub ist mittlerweile wieder wohlauf und wurde bei einer Bereitschaftsfamilie untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Eltern des zehn Monate alten Kleinkindes einen Strafantrag wegen Vernachlässigung der Obsorge eingebracht. Dem Vater wird vorgeworfen, dass er anlässlich eines Besuches bei der Mutter so sorglos mit Kokain umgegangen ist, dass es ihm aus dem Hosensack gefallen ist. Darauf passierte es laut Anklage, dass das – dabei auch von der Mutter zu wenig beaufsichtige – Kind das Suchtgift in den Mund nahm und eine unbekannte Menge davon verschluckte.
Mutter bekennt sich nicht schuldig
Am Dienstag mussten sich Tanja H. und Hamza H. am Landesgericht Innsbruck verantworten. Der Prozess wurde schließlich auf unbestimmte Zeit vertagt. Richter Günther Böhler wollte noch weitere Beweisanträge zu Art und Schwere der Verletzungen, die das Kind durch die Einnahme des Kokain davongetragen hat, einholen. Außerdem forderte er die Ergebnisse der Drogen-Screenings von Tanja H. im Zeitraum des Vorfalls. Die Angeklagte nimmt an einem Drogen-Substitutionsprogramm teil und muss auf Anordnung des Jugendamtes regelmäßig Tests abgeben. Während des Verfahrens hatten sich die Eltern nicht schuldig bekannt. Tanja H. gab an, mit ihrem Sohn und ihrer Freundin den ganzen Tag unterwegs gewesen zu sein. Als sie gegen 17 Uhr zurück in die Wohnung kamen, habe sie das Kind auf eine Spielmatte gesetzt und währenddessen zusammengeräumt. „Emran wurde plötzlich hyperaktiv. Er hat mit den Füßen ausgetreten. Das war nicht normal. So habe ich ihn noch nie gesehen.“
Drogenspürhunde schlugen in Wohnung an
Ihre Freundin habe deshalb die Rettung verständigt. Am Boden fanden sie dann etwas, das aussah wie „ein zerdrückter Keks“. Während die Mutter mit ihrem Kind mit der Rettung in die Klinik fuhr, blieb die Freundin in der Wohnung, weil die Polizei diese mit einem Drogenspürhund durchsuchte. Laut Richter Böhler schlug das Tier mehrfach an. Neben der Spielmatte auch einem Geldbündel, das Tanja H. laut eigenen Angaben in ihrer Wohnung hatte, um nach Marokko zu den Großeltern ihres Kindes zu fliegen.
Der Kindsvater sagte vor Gericht aus, er habe nicht gemerkt, dass er das Kokain am Vortag beim Spielen mit Emran verloren hatte. Am nächsten Tag war er angeblich nicht in der Wohnung. Seine Frau habe ihn telefonisch von dem Zwischenfall informiert. Da habe er sich noch nicht getraut, ihr zu gestehen, dass es sein Kokain gewesen sei. Erst später hab er dann gemerkt, dass er die Drogen verloren hatte und dies gegenüber der Polizei dann auch zugegeben.
Widersprüchliche Aussagen
Die Freundin, die bei dem Zwischenfall dabei war, stützte die Aussagen der Eltern und sagte: „Der Vater hat in der Wohnung nie Kokain konsumiert. Die Mutter weiß nicht einmal wie sowas aussieht.“
Andere Angaben machte hingegen die Familie der Angeklagten. Sowohl die Halbschwester als auch die Mutter von Tanja H. gaben an, dass Hamza H. zum Zeitpunkt des Zwischenfalls mit dem Kind alleine gewesen sei und das Kokain offen am Tisch herumliegen hatte lassen. Die beiden Freundinnen seien währenddessen alleine beim Einkaufen gewesen. Die Familienangehörigen waren allerdings am Tag des Vorfalls nicht persönlich in der Wohnung anwesend.
Richter Böhler will jetzt noch weitere Beweisanträge einholen, ehe das Verfahren fortgesetzt werden kann. Ein Termin steht daher noch nicht fest. Auch muss noch entschieden werden, ob der Tatbestand der Körperverletzung hinzukommt. Den Eltern drohen im Fall einer Verurteilung bis zu drei Jahre Haft. (rena, felli, TT.com)