Osttirol

Flugplatz Lienz-Nikolsdorf: Gericht erlaubt Weiterbetrieb

Auf dem Flugplatz Nikolsdorf dürfen Fluggeräte weiterhin starten und lande­n, auch ohne Neu-Asphaltierung. Doch es gibt Auflagen.
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Das Landesverwaltungsgericht Tirol erlaubt den Flugbetrieb auch ohne Pistensanierung. Die Behörde hatte diesen Anfang 2017 untersagt.

Von Catharina Oblasser

Nikolsdorf –Das befürchtete Aus für den Flugplatz Nikolsdorf kommt doch nicht. Das besagt eine Gerichtsentscheidung. „Das Landesverwaltungsgericht Tirol ermöglicht in seiner Entscheidung vom 22. Juni 2017 den Weiterbetrieb des Flughafens Lienz/Nikolsdorf. Nach Beiziehung eines luftfahrtechnischen Sachverständigen steht für das Landesverwaltungsgericht Tirol fest, dass die ursprünglich geplante Gesamt­asphaltierung des Flugfeldes aktuell nicht erforderlich und ein sicherer Flugbetrieb derzeit gewährleistet ist. Allerdings wurden dem Betreiber strenge Auflagen, was die laufende und jährliche Überprüfung des Flugfeldes und den Betrieb des Flugplatzes betrifft, vorgeschrieben.“

So lautet die zusammenfassende Information des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol betreffend den Flugplatz Nikolsdorf. Ursprünglich hatte die Behörde der Flugplatz-Betreibergesellschaft schon vor Jahren vorgeschrieben, spätestens bis Ende 2016 die Piste zu sanieren, sprich neu und breiter zu asphaltieren. Da das nicht gemacht wurde, untersagte die Bezirkshauptmannschaft Lienz im Jänner 2017 den Flugbetrieb in Nikolsdorf, die Betriebs-GmbH führte dagegen Beschwerde. Diese Untersagung hat das LVwG nun aufgehoben.

Allerdings muss die Betriebs-Gmbh jedes Jahr bis Mitte Mai der Behörde ein Sachverständigen-Gutachten vorlegen. Darin muss der Experte den Zustand der Piste, eventuelle Setzungen oder Risse oder den Abfluss von Regenwasser bewerten.

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Catharina Oblasser

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