Arbeitnehmerschutz

AK klagt erstmals möglichen Scheinfirmen-Profiteur

Symbolbild.
© dpa/Boris Roessler

Etliche Unternehmen hätten eine Scheinfirma in Wien genutzt, damit sie weniger Steuern, Sozialabgaben und Löhne zahlen müssen. Nun geht die AK gegen eine dieser Firmen vor.

Wien – Die Arbeiterkammer klagt nun erstmals ein Wiener Bauunternehmen, das von einer Scheinfirmenkonstruktion profitiert haben soll. Konkret sollen die Löhne von acht Arbeitern eingeklagt werden, hieß es im Ö1-Morgenjournal am Montag.

Insgesamt seien Anfang des Jahres mehr als hundert Personen als Mitarbeiter einer Wiener Scheinfirma bei der Gebietskrankenkasse angemeldet worden, die Finanzpolizei ermittle. Andere Unternehmen hätten diese Scheinfirma genutzt, damit sie weniger Steuern, Sozialabgaben und Löhne zahlen müssen, so die AK gegenüber Ö1. Nun werde gegen eine dieser Baufirmen vorgegangen. Der Eigentümer der beklagten Firma weist die Vorwürfe zurück und will im Gegenzug die Arbeiter klagen.

Eine Liste der ab 1. Jänner 2016 rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen ist auf der Homepage des Finanzministeriums veröffentlicht und zählt mittlerweile über 90 Einträge. Beauftragen Unternehmen offensichtliche Scheinfirmen, werden sie haftbar und müssen für Ansprüche aufkommen.

„Nicht gezahlte Löhne, nicht gezahlte Sozialabgaben

Gerade im Baubereich tauchen immer wieder dubiose Firmen auf, die am Ende die Beschäftigten um ihr Geld und ihre Sozialversicherung bringen. “, sagt AK Direktor Christoph Klein. Und das Und das sorge für immer mehr Druck auf die korrekt arbeitenden Firmen und auf Löhne und Arbeitsbedingungen am Bau.

Deshalb fordert die AK weiter schärfere Kontrollen. „Damit die Behörden Baustellen gezielter und effektiver überprüfen können, brauchen sie die Daten der dort tätigen Firmen. Deshalb müssen zumindest alle Firmen, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Auftrag tätig werden, in einer Online-Datenbank verpflichtend gemeldet werden“, so Klein.

Denn oft könnten Auftraggeber, die für nicht gezahlte Löhne haften müssen, nicht ausfindig gemacht werden. Das gelte umso mehr, wenn es sich um eine Firma aus dem Ausland handelt. „Die Zahlen der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubskasse) zeigen, dass dringend Handlungsbedarf besteht, zum Schutz der hiesigen Unternehmen und zum Schutz aller Beschäftigten am Bau“, so Klein weiter. Bei den 7.300 inländischen Firmen, die im Vorjahr von der BUAK kontrolliert wurden, hatte es nur 66 Beanstandungen gegeben, bei den 1600 ausländischen Firmen hingegen 700. (APA)