Mutmaßliche Neonazis in Graz angeklagt: „Sieg Heil!“ und „Drecksjude“
Graz (APA) - Zwei Männer im Alter von 29 und 33 Jahren sind am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Graz vor einem Gesch...
Graz (APA) - Zwei Männer im Alter von 29 und 33 Jahren sind am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in Graz vor einem Geschworenensenat (Vorsitz: Elisabeth Juschitz) gestanden. Ihnen wurde vorgeworfen, in diversen sozialen Netzwerken rechtes Gedankengut verbreitet und dazu passende Bilder gepostet zu haben. Beide waren geständig.
Der 33-Jährige ist ein Südsteirer und weist zwölf großteils einschlägige Vorstrafen auf. „Ein Neonazi wie er im Buch steht“, bezeichnete ihn Staatsanwalt Johannes Winklhofer. Der Angeklagte hatte in verschiedenen Netzwerken das Pseudonym „Rene Ostmark“ verwendet. Dazu postete er unter anderem sein Bedauern, dass eine rechtsradikale Band aufgelöst wurde: „Bleibt standhaft, Kameraden. Der Sieg wird unser sein“, schrieb er. Im Sommer 2015 fuhr er mit dem zweiten Beschuldigten - einem Bayern - in Graz mit der Straßenbahn nach Eggenberg, und belästige dabei die anderen Fahrgäste mit Parolen wie „Sieg Heil!“ und „Ihr werdet alle sterben wie die Juden“. In einem Gasthaus ging der Lärm weiter, schließlich kam die Polizei. Echte Geistesgröße bewiesen die beiden dann noch, als sie die Beamten als „Drecksjuden“ bezeichneten.
Vor den Geschworenen beteuerte der 33-Jährige, er habe das alles nur gemacht, „weil ich wo dazugehören wollte“. Aus diesem Grund hat er sich vermutlich auch einen deutschen Soldaten mit Gasmaske und Pistole auf die Brust und den Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ auf den Unterschenkel tätowieren lassen, wie es der Ankläger beschrieb. „Was fehlt Ihnen im Leben, dass Sie zu einer nationalsozialistischen Gruppe dazugehören wollen?“, fragte Richterin Juschitz. „Mir fehlt gar nichts. Ich war jung und wollte dazugehören“, lautete die immer wiederkehrende Antwort.
Sein Anwalt meinte, man solle nicht „mit Kanonen auf Spatzen schießen“. Sein Mandant habe „nur einige wenige Einträge“ gepostet. „Das gehört sich nicht, aber wir haben hier keine Anklage auf Mord und Totschlag“, versuchte der Verteidiger zu relativieren. Der Anwalt des Zweitangeklagten ergänzte, „die Dummheit stirbt nicht aus“. Außerdem befand er, das Verbotsgesetz sei ein „Anachronismus“, schließlich „haben wir nicht April 1945“.
Der Staatsanwalt verlangte vom Erstbeschuldigten, sofort die noch existierenden Accounts zu löschen. „Ich klage Sie sonst nächste Woche wieder an, mir ist das nicht zu blöd“, stellte er in aller Deutlichkeit klar.
Ein Urteil der Geschworenen wurde für den Nachmittag erwartet.