Nach tödlichem Skiunfall von Kind in Tirol Betriebsleiter vor Gericht
Kufstein (APA) - Der Betriebsleiter eines Skiliftes in Söll in Tirol hat sich am Dienstag am Bezirksgericht Kufstein wegen des Vorwurfs der ...
Kufstein (APA) - Der Betriebsleiter eines Skiliftes in Söll in Tirol hat sich am Dienstag am Bezirksgericht Kufstein wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung verantworten müssen. Er soll laut Anklage verabsäumt haben, für die ausreichende Absicherung einer Schneekanone zu sorgen, weswegen ein sechsjähriges Mädchen, das gegen das Gerät geprallt war, tödliche Verletzungen erlitten habe.
Der Betriebsleiter bekannte sich zu Verhandlungsbeginn nicht schuldig. Dem heutigen Prozess waren Ermittlungen eines Sachverständigen für Pistensicherheit vorausgegangen. Außerdem hatte die Staatsanwaltschaft Innsbruck im Jänner eine Obduktion des Kindes angeordnet.
Bei der heutigen Verhandlung soll geklärt werden, ob die Schneekanone und der Hydrant, gegen den das Kind prallte, ordnungsgemäß gesichert war. Die Erörterung des eingeholten Gutachtens des Sachverständigen wird dabei im Zentrum stehen. Auch die Vernehmung von drei Zeugen war geplant.
Das tödlich verunglückte Mädchen war als Mitglied einer fünfköpfigen Schülergruppe in Begleitung eines staatlich geprüften Skilehrers und zweier Hilfsskilehrer auf der Piste „Stöckl Nr. 44“ in der „Skiwelt Wilder Kaiser“ gefahren. Kurz vor 14.15 Uhr kam es zu dem Unfall. Die Sechsjährige hatte die Kontrolle über ihre Ski verloren und die Umzäunung der Schneekanone durchbrochen. Dabei war das Mädchen seitlich mit dem Kopf gegen den am Standfuß der Schneekanone befindlichen Hydranten geprallt. Das Kind verstarb noch an Ort und Stelle.