Arbeitszeit-Flexibilisierung - Arbeitgeber sehen Gewerkschaft am Zug

Wien (APA) - Mit ihrer Zustimmung zu einem kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.500 Euro seien die Arbeitgeber in Vorleistung getreten, ...

Wien (APA) - Mit ihrer Zustimmung zu einem kollektivvertraglichen Mindestlohn von 1.500 Euro seien die Arbeitgeber in Vorleistung getreten, nun sei die Gewerkschaft beim Thema Arbeitszeit-Flexibilisierung am Zug, sagt die Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, Renate Scheichelbauer-Schuster.

Auch bei der Arbeitszeitflexibilisierung hätte es fast eine Einigung gegeben, doch sei die Arbeitnehmerseite im letzten Moment wahrscheinlich wegen des Wahlkampfs abgesprungen, sagte Scheichelbauer-Schuster am Dienstag in einer Pressekonferenz in Wien.

Von der künftigen Regierung fordert sie unter anderem steuerliche Konjunkturimpulse. „Die Investitionszuwachsprämie soll in eine vorzeitige AfA umgewandelt werden“, da diese von kleinen Unternehmen eher in Anspruch genommen werden könnte. Die Betragsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sei seit der Euro-Umstellung unverändert, sei sollte endlich von 400 auf 1.000 Euro angehoben werden, so Scheichelbauer-Schuster. Der Handwerkerbonus in der vorliegenden Form mit einer Dotierung von 20 Mio. Euro sollte weitergeführt werden.

Ein besonders wichtiger Punkt sei außerdem die Bekämpfung des Lohn- und Sozialdumpings durch Nachbarstaaten vor allem in den Bau- und Bau-Nebenbranchen. In Ungarn liege das Lohnniveau bei nur 24 Prozent des österreichischen Wertes und in Slowenien bei 45 Prozent, und diese Lohnschere sei seit elf Jahren völlig gleich geblieben. „Der nun paktierte Mindestlohn von 1.500 Euro wird dieses Ungleichgewicht noch verschärfen“. Abhilfe könnte hier ein europaweites vollelektronisches Kontrollsystem für die Abfrage von Sozialversicherungsdaten schaffen, schlägt Scheichelbauer-Schuster vor.

Die Novelle der Gewerbeordnung werde für die Betriebe eine Kostenentlastung bringen, sagte die Obfrau. In zwei bis drei Jahren sollte man die Auswirkungen der Ausweitung der Nebenrechte und der Gewerbelizenz evaluieren. In Kraft treten werden die Neuerungen schrittweise, einzelne Teile schon mit Ablauf des Tages der Kundmachung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt. Die Liberalisierung der Reglementierung von Gewerben und die Aufhebung der Teilgewerbe werden drei Monate nach der Kundmachung in Kraft treten.

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