Busunfall in Bayern - Erneute Diskussion um Rettungsgasse

St. Pölten/Wien (APA) - Nach dem Busunfall in Bayern am Montag mit 18 Toten ist die Diskussion um die Rettungsgasse erneut entbrannt. „Besse...

St. Pölten/Wien (APA) - Nach dem Busunfall in Bayern am Montag mit 18 Toten ist die Diskussion um die Rettungsgasse erneut entbrannt. „Besser eine schlechte Rettungsgasse als gar keine“, sagte Otmar Bruckner vom Verkehrsdienst des Innenministeriums am Dienstag zur APA. „Die Rettungsgasse nicht vorzeitig beenden“, forderte die Landesfeuerwehr NÖ.

Die Rettungsgasse muss in Österreich seit 1. Jänner 2012 auf Autobahnen und Schnellstraßen bei stockendem Verkehr gebildet werden. Bis zu vier Minuten schneller sollten Einsatzkräfte am Unfallort sein, war der maßgebliche Grund für die Einführung. Doch bereits im November 2014 kritisierte der Rechnungshof, dass keine Zeitersparnis bei der Zufahrt zum Einsatzort nachgewiesen werden konnte.

„Wir stoppen nicht mit“, sagte Franz Resperger, Pressesprecher des niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos, am Dienstag der APA. Während auf zweispurigen Autobahnen die Rettungsgasse „tadellos funktioniert“, sind die „dreispurigen Autobahnen das Problem“, konstatierte Resperger. Unachtsame Autolenker, Rückstaus auf Autobahnauffahrten und vorschnelles Beenden der Rettungsgasse seien weitere Gründe, warum die Rettungsgasse oft nicht ordnungsgemäß gebildet wird, erklärte Resperger. „Viele Autofahrer wissen nicht, wo sie hinmüssen, und beenden die Rettungsgasse vorzeitig.“

Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet oder verbotenerweise befahren, kann eine Strafe von bis zu 726 Euro verhängt werden. Wenn dabei Einsatzfahrzeuge behindert werden, drohen für diese Verwaltungsübertretung 72 bis 2.180 Euro. In Deutschland beispielsweise sind die Strafen deutlich geringer. Nichtbilden oder Behindern der Einsatzkräfte kostet dort lediglich 20 Euro, bei Überholen auf der rechten Spur werden 100 Euro und ein Strafpunkt in Flensburg fällig.

Wie viele Übertretungen es wegen Nichtbildung und dem verbotenen Durchfahren in Österreich seit der Einführung im Jänner 2012 bisher gab, bleibt unklar. Laut Rechnungshofbericht gab es 2012 und 2013 lediglich 586 Übertretungen, aktuellere Zahlen liegen nicht vor. „Es gibt dazu keine bundesweite Statistik und keine Meldepflicht“, sagte Otmar Bruckner vom Verkehrsdienst des Innenministeriums auf APA-Anfrage. Ein Massendelikt seien Übertretungen jedenfalls nicht. Der Rechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht, dass die Überwachung der Rettungsgasse nur eingeschränkt möglich sei.

Resperger appellierte an die Autofahrer, die Rettungsgasse nicht zu schließen, sobald die ersten Einsatzfahrzeuge durchgefahren sind, sondern offen zu lassen, bis sich die Kolonnen wieder in Bewegung setzen. Sonst gehe wertvolle Zeit verloren.

Als Beispiel nannte er einen Pkw-Brand auf der Südautobahn (A2) auf Höhe Zöbern (Bezirk Neunkirchen) Richtung Graz am 6. Juni. Für die eineinhalb Kilometer bis zur Unfallstelle benötigte die Feuerwehr 15 Minuten. Damit die Fahrzeuge durch die Rettungsgasse fahren konnten, mussten Einsatzkräfte vorausgehen und die Fahrzeuglenker einzeln auffordern, an den Rand zu fahren. Als die Feuerwehr schließlich bei der Unfallstelle eintraf, war das Fahrzeug schon fast ausgebrannt. „Man will nicht darüber nachdenken, was passiert wäre, wenn noch Menschen in dem Fahrzeug gewesen wären“, sagte Resperger.