Busunfall in Bayern - Schärfere Sanktionen für Gassen-Blockierer
Berlin (APA/dpa) - In Deutschland gilt es seit Ende Mai als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe l...
Berlin (APA/dpa) - In Deutschland gilt es seit Ende Mai als Straftat, bei Unglücksfällen vorsätzlich Einsatzkräfte zu behindern, die Hilfe leisten oder leisten wollen. Darauf stehen nun Geldstrafe oder bis zu ein Jahr Haft. Speziell für Rettungsgassen wird gerade über weitere Sanktionen beraten - wenn Autos fahrlässig im Weg stehen bleiben, wofür bisher 20 Euro Bußgeld drohen.
Es sei Zeit, „die generalpräventive Wirkung“ zu verstärken, heißt es in einer Verordnung des deutschen Verkehrsministeriums, mit der sich am Freitag der Bundesrat befasst. Wer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen oder Freilandstraßen keine Gasse für Polizei- oder Hilfsfahrzeuge bildet, soll demnach künftig 55 Euro zahlen. Ist eine Gefährdung damit verbunden, sollen es 95 Euro sein, bei einer Sachbeschädigung bis zu 115 Euro.
Aus den Ländern kommt der Ruf nach noch schärferen Sanktionen. „Mit einer drastischen Erhöhung des Bußgeldes wird besonders hervorgehoben, welche hohe Bedeutung das Bilden einer Rettungsgasse hat“, argumentiert der Innenausschuss des Bundesrats. Das Plenum der Länderkammer soll daher am Freitag über eine Entschließung abstimmen, wonach mindestens 105 Euro angedroht werden sollten - und maximal 165 Euro. Der Ausschuss verweist dabei auch auf Österreich, wo solches Fehlverhalten sogar mit bis zu 2.180 Euro geahndet werde.