Kärntner wegen Veruntreuung zu 30 Monaten Haft verurteilt

Klagenfurt (APA) - Wegen Veruntreuung, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung ist am Dienstag a...

Klagenfurt (APA) - Wegen Veruntreuung, grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen und Abgabenhinterziehung ist am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein 40-jähriger Kärntner zu 30 Monaten teilbedingter Haft und 100.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann hatte als Geschäftsführer Zahlungen von Kunden nicht an Banken weitergeleitet, sondern für die Finanzierung des Betriebes verwendet.

Finanzielle Turbulenzen seines Autohauses hatten den Mann dazu veranlasst, das Geld von Kunden zu veruntreuen. Diese zahlten an das Autohaus - doch die Beträge wurden nicht an den Autohersteller fakturiert. Aufgefallen war das lange nicht - obwohl die Herstellerfirma das Autohaus öfters kontrolliert hatte, ob die Lagerbestände der Autos stimmen. „Wir haben dann einfach angegeben, dass die Autos, die eigentlich verkauft waren, gerade nur unterwegs sind - damit war das dann erledigt“, hatte der Angeklagte an einem früheren Verhandlungstag ausgesagt. Im Jahr 2013 war das Autohaus schließlich in die Pleite geschlittert, die Überschuldung betrug mehr als zwei Millionen Euro.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Ute Lambauer bewertete das Geständnis, die Unbescholtenheit des Mannes und die lange Verfahrensdauer als mildernd. Erschwerend seien jedoch der hohe Schaden von 800.000 Euro und der lange Tatzeitraum, sagte Lambauer. Vom Vorwurf des schweren Betruges, den die Staatsanwaltschaft ebenfalls erhoben hatte, wurde der Mann hingegen freigesprochen.

Von den 30 Monaten Haft wurden dem 40-Jährigen 20 Monate bedingt nachgesehen. Weder er noch Staatsanwalt Markus Kitz gaben eine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.