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Debatte nach Busunfall in Bayern: So funktioniert die Rettungsgasse

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© APA/HELMUT FOHRINGER

Schon bei Stau und nicht erst bei einem Unfall ist die Rettungsgasse auf Autobahnen oder Schnellstraßen Pflicht.

Wien, Innsbruck - Nach dem Busunfall in Bayern mit 18 Toten ist die Diskussion um die Rettungsgasse neu entbrannt. >> Siehe auch: "Busunglück in Bayern: Ärger über Gaffer, Suche nach Ursache"

Im Ernstfall wissen viele Autolenker nicht, wie sie eine Rettungsgasse bilden sollen, und behindern Einsatzfahrzeuge. Die Asfinag hält einige Infos zum Thema bereit.

Alle, die auf der äußersten linken Spur unterwegs sind, müssen so weit wie möglich nach links fahren. Alle anderen müssen nach rechts fahren und dazu auch den Pannenstreifen nutzen. Die Rettungsgasse muss auf Autobahnen oder Schnellstraßen gebildet werden, sobald der Verkehr stockt. „Egal, ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht", informierte noch einmal die Asfinag. Schon bei Stau und nicht erst bei einem Unfall ist die Rettungsgasse Pflicht. Die Regelung gilt für alle Autos, Lkw, Motorräder und Busse.

Breit genug für einen Lkw

Eine Rettungsgasse muss außerdem so breit sein, dass ein Lkw durchkommen kann. „Erst dann ist sie für die Einsatzfahrzeuge geeignet, die bis zu 20 Tonnen wiegen, mit Kran sogar 50 Tonnen", sagte Franz Resperger, Pressesprecher des niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos, am Dienstag. „Die Rettungsgasse funktioniert bei zweispurigen Fahrbahnen tadellos, bei dreispurigen gibt es Probleme", so Resperger. Viele Autolenker wüssten dann nicht, wohin sie fahren müssen.

„Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie möglich an den linken Straßenrand, auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie möglich an den rechten", erklärte die Asfinag. Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gelte dasselbe System. „Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach rechts - auch auf den Pannenstreifen."

Die Rettungsgasse gilt seit 1. Jänner 2012 auf allen Autobahnen und Schnellstraßen Österreichs mit mehr als einer Richtungsfahrbahn. In Deutschland, Slowenien, Tschechien und in der Schweiz besteht ebenfalls die Verpflichtung, eine Gasse für Einsatzfahrzeuge frei zu halten.

Kein Kavaliersdelikt

Die Missachtung der Rettungsgasse ist kein Kavaliersdelikt, warnte die Asfinag: „Wer sich nicht einordnet oder sogar die Rettungsgasse befährt, riskiert Leben." Für die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder widerrechtliches Befahren der Rettungsgasse werden Strafen von bis zu 2.180 Euro fällig.

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