Deutscher Bundesgerichtshof kippt Gebühren für Firmenkreditvergabe
Frankfurt (APA/Reuters) - Deutsche Banken dürfen auch von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Das hat der Bundesge...
Frankfurt (APA/Reuters) - Deutsche Banken dürfen auch von Unternehmen keine Bearbeitungsgebühren für Kredite verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag entschieden. Zwei Unternehmen, die dagegen geklagt hatten, bekommen nun 30.000 Euro und 13.500 Euro zurück.
Der Bankensenat des BGH bleibt damit bei seiner Rechtsauffassung. Für Verbraucherdarlehen hatte er bereits in der Vergangenheit entschieden, dass Banken keine Bearbeitungs- oder Abschlussgebühren verlangen können. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien unwirksam. Das gilt nun auch für Unternehmen. (Az.: XI ZR 562/15)
Grundsätzlich müssen Banken ihre Kosten über die Zinsen auf Darlehen decken und nicht über Gebühren, die von der Laufzeit abgekoppelt sind. Die beklagten Institute hatten sich vor dem BGH darauf berufen, dass solche Gebühren Handelsbrauch seien und dass Unternehmen ihre finanzielle Belastung besser abschätzen könnten, wenn sie in verschiedene Bestandteile aufgeschlüsselt würden. Das ließ der BGH nicht gelten. Bearbeitungsentgelte widersprächen dem Grundgedanken des Gesetzes und benachteiligten die Kunden deshalb unangemessen. Auch das Argument der Kreditinstitute, Unternehmen müssten nicht so stark durch das Gesetz geschützt werden wie private Kunden, zog bei den Karlsruher Richtern nicht.
Der Bankenfachverband, in dem Raten- und Konsumfinanzierer zusammengeschlossen sind, bezeichnete das Karlsruher Urteil als unangemessen. Bearbeitungsentgelte seien „fester Bestandteil der unternehmerischen Freiheit“. Der BGH „erschüttert die Rechtssicherheit für Unternehmen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Wacket. „Genauso wie ein Gewerbetreibender seine Preise in mehrere Einzelbestandteile aufteilen darf, sollte dies auch Kreditinstituten möglich sein.“ Die Auswirkungen auf die Branche seien schwer abzuschätzen.