Ex-Manager und Volkswagen einigen sich im Streit um Millionenbonus
Wolfsburg/Ingolstadt (APA/dpa) - Im Rechtsstreit um einen Millionenbonus zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke...
Wolfsburg/Ingolstadt (APA/dpa) - Im Rechtsstreit um einen Millionenbonus zwischen Volkswagen und dem früheren Entwicklungsvorstand der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer, hat es die erwartete Einigung gegeben. Der für Anfang September geplante Verhandlungstermin sei aufgehoben, weil beide Parteien einen Vergleich geschlossen hätten, teilte ein Sprecher des Arbeitsgerichts in Braunschweig am Dienstag mit.
Beide Seiten hätten ihre Vorstellungen für eine mögliche Einigung entwickelt und dem Gericht mitgeteilt. Auf dieser Grundlage sei der Vergleich gerichtlich festgestellt worden, sagte der Sprecher, ohne weitere Details zu nennen.
Neußer hatte das Unternehmen auf die Nachzahlung von rund 1,4 Mio. Euro für das Jahr 2015 verklagt. Ein Gütetermin beim Arbeitsgericht Ende März brachte kein Ergebnis. Neußer ist seit September 2015 freigestellt. Er gehört zu einer Gruppe von ehemaligen oder aktuellen VW-Mitarbeitern, gegen die im Abgas-Skandal bisher Strafanzeige in den USA gestellt wurde - und nach denen die US-Justiz über Interpol weltweit fahnden lässt.
Indes hat das OLG München als erstes deutsches Oberlandesgericht im Abgas-Skandal die Klage eines Autokäufers auf Rückerstattung des Kaufpreises für sein Dieselmodell abgewiesen. Das OLG bestätigte damit das Urteil des Landgerichts Ingolstadt und ließ keine Revision zu, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag in München sagte.
Der Kläger hatte 2014 einen gebrauchten Audi A3 TDI beim Audi-Zentrum Ingolstadt gekauft. 2016 wollte der Mann das Auto zurückgeben und verlangte „wegen arglistiger Täuschung“ die Rückzahlung des Kaufpreises: Er sei durch fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten zum Kauf veranlasst worden. Das Landgericht wies seine Forderung zurück, weil er nicht annähernd habe darstellen können, worin die arglistige Täuschung durch das Audi-Zentrum liegen solle. Fehlerhafte Angaben zu den Abgaswerten habe er nicht nachweisen können. Auf jeden Fall hätte er vor einem Rücktritt vom Vertrag vom Autohändler zunächst einmal Nachbesserung verlangen müssen.
Ein Volkswagen-Konzernsprecher sagte, an deutschen Gerichten seien derzeit rund 4.000 ähnliche Verfahren anhängig. Etwa 400 Fälle seien entschieden worden, gut 70 Prozent davon durch Abweisung der Klagen. Ein kleiner Teil sei per Vergleich zwischen Käufer und Autohändler beigelegt worden.
~ ISIN DE0007664039 DE0006757008 WEB http://www.volkswagenag.com
http://www.audi.de ~ APA508 2017-07-04/17:55