Jobbik verlangt Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Ader

Budapest (APA) - In Ungarn ist ein Streit um das sogenannte Plakatgesetz entbrannt. Die rechtsradikale Partei Jobbik verlangt laut Nachricht...

Budapest (APA) - In Ungarn ist ein Streit um das sogenannte Plakatgesetz entbrannt. Die rechtsradikale Partei Jobbik verlangt laut Nachrichtenagentur MTI sogar ein Amtsenthebungsverfahren gegen den ungarische Präsidenten Janos Ader. Dieser sei wegen der Unterzeichnung des Gesetzes seiner Position als Staatsoberhaupt unwürdig geworden.

Die Rechtsradikalen-Partei beharrt darauf, dass die Annahme des Gesetzes eine Zweidrittelmehrheit an Unterstützern im Parlament gebraucht hätte. Jobbik-Politiker Gergely Farkas erklärte am Dienstag, er werde sich an das Verfassungsgericht wenden und erwarte dazu die Unterstützung aller Oppositionsparteien. Der rechtskonservativen Regierungspartei Fidesz-MPSZ sei nicht einmal ihre eigenes Grundgesetz heilig, wenn es um den Machterhalt ginge.

Das Plakatgesetz war Anfang Juni von Fidesz-MPSZ vorgeschlagen worden. Es sieht vor, dass politische Plakate sowohl von der Regierung als auch von den Parteien ausschließlich in Wahlkampfzeiten ausgehängt werden dürfen. Es soll laut der Regierungspartei verdeckter Parteinfinanzierung und damit Korruption vorbeugen und der transparenten Kampagnenfinanzierung dienen.

Sozialistenchef Gyula Molnar sagte am Montag, er habe seine Parlamentarierfraktion gebeten, den Antrag von Jobbik zu unterstützten. Molnar schloss sich der Meinung von Jobbik an, Ader sei wegen der Unterzeichnung des Gesetzes seines Amtes nicht würdig. Er kritisierte aber zugleich, dass Jobbik sich erst zu dem Antrag eines Amtsenthebungsverfahrens entschlossen habe, als ihre eigenen politischen Interessen betroffen gewesen seien.

Das Gesetz benötigte an sich eine Zweidrittelmehrheit bei der Parlamentsabstimmung. Bei der Abstimmung am 14. Juni erreichte es jedoch nur eine einfache Mehrheit. Präsident Ader - ein Fidesz-MPSZ-Gründungsmitglied - schickte das Gesetz zur erneuten Abstimmung daraufhin an das Parlament zurück. Am 23. Juni wurde das Gesetz mit einfacher Mehrheit beschlossen. Zuvor hatte das Gesetzgebungskomitee eine diesbezügliche Änderung akzeptiert.

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