Luftfahrt

EuGH bekräftigte Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten

Symbolfoto.
© dpa/Boris Rössler

Piloten dürfen nur bis zum Alter von 65 Jahren Fluggäste befördern. Der Europäische Gerichtshof findet diese Ungleichbehandlung mit dem Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt.

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Altersgrenze von 65 Jahren für Piloten bei der Beförderung von Fluggästen bekräftigt. Der Gerichtshof bestätigte in seinem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil zwar, dass die Altersgrenze eine Diskriminierung sei.

„Diese Ungleichbehandlung ist jedoch durch das Ziel der Gewährleistung der Sicherheit der Zivilluftfahrt in Europa gerechtfertigt“, heißt es im Urteil (Az.C-190/16). Das Bundesarbeitsgericht hatte den Fall des klagenden Lufthansa-Piloten dem EuGH vorgelegt: Als der Kläger 65 Jahre alt wurde, weigerte sich die Lufthansa, den Mann weiterzubeschäftigen, obwohl sein Arbeitsvertrag laut Tarifvertrag mit Blick auf das Erreichen der Regelaltersgrenze noch zwei weitere Monate fortbestanden hätte.

Alter als Unfallursache ausschließen

Dem EuGH zufolge nehmen die für den Beruf des Verkehrspiloten erforderlichen körperlichen Fähigkeiten mit zunehmendem Alter ab. Mit der verhältnismäßigen Altersgrenze könne aber ausgeschlossen werden, dass ein Schwinden dieser körperlichen Fähigkeiten nach dem 65. Lebensjahr „zur Unfallursache wird“.

Diese Altersgrenze gilt laut Urteil nur für die gewerbliche Beförderung von Passagieren. Ältere Piloten könnten Leer- oder Überführungsflüge übernehmen oder als Ausbilder oder Prüfer an Bord eines Flugzeugs beschäftigt werden, erklärten die Richter. (APA/AFP)