Vergnügungssteuer abgeschafft, höhere Abgaben für Glücksspiel
Im Tiroler Landtag wurde am Mittwoch die Vergnügungssteuer abgeschafft. Höher besteuert werden künftig Glücksspielautomaten bzw. Wettterminals.
Innsbruck – Die Vergnügungssteuer ist Geschichte: Der Tiroler Landtag segnete am Mittwoch die Novellierung des dementsprechenden Landesgesetzes ab. „Im Gegenzug werden die Spiel- und Glücksspielautomaten bzw. Wettterminals höher besteuert, was als eine gesellschaftspolitische Maßnahme gesehen werden kann“, so der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) in einer Aussendung.
Nicht betroffen davon seien Tischfußball- und Billardtische, Dartautomaten und Flipper. Tratter erhofft sich durch den Wegfall der Steuer eine Erhöhung der Attraktivität von Tiroler Gemeinden als Veranstaltungsorte.
Steuern durch die Hintertür?
Es wird sich zeigen, ob die Novellierung des Gesetztes und der Wegfall der Vergnügungssteuer auch in der Praxis Tirols Kulturschaffenden, Veranstaltern und Wirtschaftstreiben hilft. Denn auch ohne Vergnügungssteuer können die Gemeinden laut dem Finanzausgleichsgesetz künftig autonom entscheiden, ob sie eine Kartensteuer in der Höhe von 25 Prozent einheben (die TT berichtete). Bei 25 Prozent liegt bislang auch der maximale Vergnügungssteuersatz.
Vergnügungssteuer fällt, aber Hintertür bleibt:
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Innsbruck, Kitzbühel und Erl sind übrigens die drei Tiroler Gemeinden, die bislang am meisten von der Vergnügungssteuer profitiert haben: 2015 hat Innsbruck daraus 939.000 Euro eingenommen, Kitzbühel 671.000 Euro (nicht zuletzt dank Hahnenkammrennen) und der Tiroler Festspiele-Standort Erl 162.000 Euro. Die Gemeinden könnten sich den finanziellen Entgang bald schon durch die Hintertür holen, befürchteten die beiden Innsbrucker VP-Gemeinderäte Barbara Traweger-Ravanelli und Lorenz Jahn.
Viele Veranstalter von Großevents hatten in den vergangenen Jahren einen Bogen um Innsbruck gemacht. Für heimische Kulturveranstalter bedeutet die kompliziert geregelte Vergnügungssteuer bis zur Gesetzesnovelle noch eine finanzielle und bürokratische Hürde. Eine Hürde, die gerade im elektronischen Musikbereich schwer kalkulierbar war. Wurde getanzt, wie etwa beim Auftritt von DJ David Guetta 2011, waren statt der bei Konzerte üblichen vier Prozent plötzlich 25 Prozent Vergnügungssteuer fällig. (TT.com)