Brexit - EZB glaubt nicht an Aus für Finanzzentrum London
Frankfurt (APA/Reuters) - Glasfaser-Verbindungen und ultraschnelles Internet: Der Finanzplatz London muss sich nach einer Studie der EZB weg...
Frankfurt (APA/Reuters) - Glasfaser-Verbindungen und ultraschnelles Internet: Der Finanzplatz London muss sich nach einer Studie der EZB wegen seiner technologischen Vorteile keine großen Sorgen um den Abzug von Handelsaktivitäten machen. Großbritannien besitze als Finanzzentrum wegen schneller Glasfaser-Verbindungen und der Nähe zu den großen Unterseekabeln Vorteile, so die Europäische Zentralbank (EZB) am Mittwoch.
Jedwede Verlagerung von Handelsaktivitäten nach dem Brexit - sofern dies überhaupt geschehe - werde daher wahrscheinlich nur graduell erfolgen. Im Devisenhandel ist London das weltweit führende Finanzzentrum. Allein 43 Prozent aller weltweiten Euro-Transaktionen entfielen 2016 auf die britische Hauptstadt. Die EZB bezog sich in ihrer Untersuchung unter anderem auf Daten der Bank für Internationalen Zahlungsverkehr (BIZ), nach denen seit 2001 der Anteil Großbritanniens am globalen Euro-Devisenhandel um fast zehn Prozentpunkte zugenommen hat.
„Technologie hat wirtschaftlich bedeutsame Implikationen für die Verteilung von Devisentransaktionen unter den Finanzzentren“, hieß es in dem EZB-Bericht. Durch schnelle Kabelverbindungen verringerten sich die Kosten im elektronischen Handel sowie in der Daten -und Informationsverarbeitung. Mit solchen Kabelverbindungen habe einer Schätzung zufolge der auf London entfallene Anteil am Handel um bis zu ein Drittel zugenommen.
Die Briten hatten 2016 für den Austritt ihres Landes aus der EU gestimmt. Nach einem Brexit dürften Unternehmen in Großbritannien nicht mehr so leicht Zugang zum EU-Binnenmarkt erhalten, womit der Finanzplatz London einiges an Attraktivität verlieren würde. So benötigen beispielsweise in London ansässige Banken dann voraussichtlich eine eigene Gesellschaft mit Banklizenz in einem EU-Land, um ihre Produkte und Dienstleistungen in den verbleibenden 27 Mitgliedstaaten vertreiben zu dürfen.