Kontrahenten mit Glasscherbe in Hals gestochen: Teenager verurteilt

Salzburg (APA) - Wegen einer blutigen Auseinandersetzung in einer Tiefgarage am Salzburger Hauptbahnhof am 15. Dezember 2016 sind zwei Afgha...

Salzburg (APA) - Wegen einer blutigen Auseinandersetzung in einer Tiefgarage am Salzburger Hauptbahnhof am 15. Dezember 2016 sind zwei Afghanen im Alter von 20 und 19 Jahren am Landesgericht Salzburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs und drei Jahren Haft verurteilt worden. Der ältere Angeklagte soll einem marokkanischen Kontrahenten mit einer Glasscherbe in den Hals gestochen haben.

Das nicht rechtskräftige Urteil gegen die beiden Flüchtlinge ist gestern, Mittwoch, am späten Abend ergangen. Die Staatsanwaltschaft hatten dem 20-jährigen Beschuldigten versuchten Mord vorgeworfen. Doch die Geschworenen sprachen sich mit 7:1 Stimmen dagegen aus. Sie bewerteten die Tat als absichtlich schwere Körperverletzung.

Der 20-jährige Angeklagte hatte zu Prozessbeginn am 5. April von Notwehr gesprochen. An jenem Dezemberabend habe er mit Freunden in der Tiefgarage Alkohol getrunken und einen Joint geraucht. Später gesellten sich zwei Marokkaner dazu, die aber sehr viel Lärm gemacht hätten. Als er sie gebeten habe, leiser zu sein, habe ihn einer der Männer zu Boden gestoßen und geschlagen. Sein 19-jähriger Freund sei ihm zu Hilfe geeilt und habe dem 36-jährigen Marokkaner eine Whiskeyflasche über den Kopf geschlagen, schilderte der Afghane.

Weil sich der Marokkaner aber nicht abhalten habe lassen, habe er nach einer großen Scherbe der zerbrochenen Flasche gegriffen und ihn damit abwehren wollen, erklärte der Hauptangeklagte. Dabei habe er den Mann „versehentlich“ unter dem Ohr am Hals getroffen. Der 36-Jährige wurde damals schwer verletzt.

Das Urteil des Schwurgerichts unter Vorsitz von Richterin Bettina Maxones-Kurkowski ist deshalb noch nicht rechtskräftig, weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine Erklärung abgegeben haben. Der 20-Jährige muss dem Opfer ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro zahlen. Der Strafrahmen betrug für beide Angeklagten bis zu zehn Jahre Haft.

Die beiden Beschuldigten waren erst zwei Wochen vor dem Vorfall am Landesgericht Salzburg wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie waren an der tödlichen Auseinandersetzung im Lehener Park im September 2015 beteiligt, bei der ein damals 16-jähriger Afghane einen 50-jährigen Türken erstochen hatte. Der 20-Jährige erhielt wegen des Vorfalls vier Jahre unbedingte Haft, der 19-Jährige rund 23 Monate, sieben davon unbedingt. Wegen der fehlenden Rechtskraft der Schuldsprüche befanden sich die beiden noch auf freiem Fuß.

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