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Verbotene Mitbringsel im Reisegepäck

Wer etwas zu verzollen hat, muss aktiv den Kontakt zum Zollbeamten suchen. Am Flughafen Wien wird ein Koffer überprüft.
© BMF/Citronenrot

Von Potenzmitteln, Giftschlangen bis hin zum Schädel eines Schwarzbären: Es gibt fast nichts, was der Zoll nicht findet. Die Ausreden für Schmuggelware sind vielfältig.

Von Liane Pircher

und Brigitte Warenski

Innsbruck, Wien –Es ist eine Liste an Kuriositäten, die Zollbeamte bei Kontrollen in den letzten Wochen zusammengetragen haben: 62 Stück Kakteen aus Santa Cruz, der Schädel eines Schwarzbären aus Kanada, dazu 89 Schlangen, Geckos und Chamäleons in einem einzigen Koffer. Unter den Schlangen befanden sich einige sehr giftige Exemplare, wie z. B. eine Todesotter, zwei Speikobras und eine schwarze Mamba. Die Folge: Ein Finanzstrafverfahren wurde eingeleitet und der Reisende wurde wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung bei Gericht angezeigt. Die Tiere wurden in einem Tiergarten untergebracht.

Tagtäglich nehmen Zollbeamte auf dem Flughafen Wien-Schwechat Flugreisenden Verbotenes ab. „Es ist immer wieder erstaunlich, was man alles findet. Der Klassiker bleiben jedoch Zigaretten und Potenzmittel aus asiatischen Gegenden“, sagt Gerhard Heyduk, Leiter des Zollamtes Flughafen Wien. Generell sind die Funde laut Zollbeamten seit Jahren in etwa ähnlich, zunehmen würden allerdings die illegalen Medikamenten-Mitnahmen: „Zuletzt fanden wir bei einem Reisenden aus Indien mehrere tausend Medikamentenschachteln“, sagt Heyduk.

Etwas weniger aufregend waren zuletzt die Funde am Innsbrucker Flughafen: „Im Vergleich zum großen Bruder Flughafen Wien ist es bei uns weniger spektakulär, weil kaum noch Drittländer wie die Türkei angeflogen werden. Am häufigsten werden hier noch Zigartettenstangen beschlagnahmt“, erklärt Georg Heiss, Leiter vom Zoll Flughafen Innsbruck. Die Ausreden für Schmuggelware sind vielfältig, weiß der stv. Kommunikationsbeauftragte der Steuer- und Zollkoordination West, Roman Rabl. „Es gibt keine Ausrede, die wir nicht gehört haben. Da heißt es einmal, ,das ist ja nicht für mich, sondern ein Geschenk‘, oder der Zigarettenschmuggler betont, ,dass er selber ja gar nicht raucht‘.“ Klassiker bei illegalen Artenschutzimporten ist vor allem der Satz: „Das hätten die Verkäufer mir sagen müssen, dass ich das nicht mitnehmen darf.“ Und das ist natürlich gänzlich falsch, erklärt Rabl: „Der Käufer hat ausnahmslos die Pflicht, sich selber über die gesetzlichen Regelungen zu informieren. Und er muss bei der Einreise, sollte er Waren zu verzollen haben, aktiv den Kontakt zum Zollbeamten suchen.“ Doch nicht nur an der ausgewiesenen Zollstelle an den Flughäfen können die Zollbeamten Kontrollen durchführen. „Die Zollbeamten sind überall unterwegs, auf der Autobahn und in den Zügen“, so Rabl.

Seit es innerhalb der EU keine Grenzstationen mehr gibt, dürfen die Beamten immer und überall kontrollieren. Schnell wird hier oft klar, dass nicht alle Reisenden über Zollbestimmungen informiert sind. „Daher ist es ratsam, sich in den Zoll-Info-Broschüren vor dem Urlaub zu informieren, die u. a. in den Zollämtern, Finanzämtern und auf den Flughäfen aufliegen. Die Zollbestimmungen im Reiseverkehr gibt es auch auf der Homepage www.bmf.gv.at und es gibt sie zudem als Handy-App.“ Zu lesen ist darin unter anderem, dass aus Drittstaaten in die EU Waren nur bis zu einem Wert von 430 Euro mit dem Flugzeug und bis zu 300 Euro mit dem Auto oder dem Zug eingeführt werden dürfen. „Der schöne Seidenteppich aus der Türkei, der 3000 Euro gekostet hat, muss also verzollt werden“, klärt Rabl auf.

Fakt ist auch, dass es EU-weit etwa 14.000 gebietsfremde Arten – Pflanzen und Tiere – gibt, die nicht importiert werden dürfen, nicht zuletzt deshalb, weil sie zum Problem für das hiesige Ökosystem werden oder in ihren Herkunftsländern streng geschützt sind. Verwunderung herrscht oftmals auch darüber, wie streng die Handhabe bei gefälschten Markenprodukten ist. „Produktpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Eine gefälschte Markenuhr vom Strandhändler für den eigenen Gebrauch ist okay, aber wenn jemand gleich 30 solcher Uhren im Gepäck hat und diese als Geschenke für die Familie und alle Kumpels ausgibt, geht das nicht mehr durch“, so Rabl. In richtig große Schwierigkeiten können Urlauber beim Schnäppchenkauf am italienischen Strand geraten. „In Italien ist allein der Kauf dieser Produkte strafbar.“

Auch in Österreich wird bei Zollvergehen kein Auge zugedrückt. „Das Finanzstrafgesetz sieht sowohl Geldstrafen als auch Haft vor und bei Vergehen, wo es um viel Geld geht, wird wirklich die Haft verhängt.“ Zusätzlich wird laut Rabl bei vorsätzlichen Delikten die Ware konfisziert und in der Regel ver- nichtet.

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