Wiener Krankenanstaltenverbund 2 - Neue Struktur ab 2019

Wien (APA) - Die neue Struktur des Krankenanstaltenverbundes (KAV) soll mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden, wurde bei der Präsentation ange...

Wien (APA) - Die neue Struktur des Krankenanstaltenverbundes (KAV) soll mit 1. Jänner 2019 umgesetzt werden, wurde bei der Präsentation angekündigt. Schon deutlich früher, nämlich über den Sommer, wird die Ausschreibung für den neuen Geschäftsführer vorbereitet. Denn der KAV, der derzeit über ein Direktoren-Gremium verfügt, erhält künftig einen Vorstand - sowie einen Aufsichtsrat.

Letzterer wird mit Eigentümer-, aber auch Personalvertretern bestückt, die ein Drittel der Aufsichtsratssitze erhalten. Auch Experten sollen dort vertreten sein, wie Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) ausführte. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung überwachen. Er darf, so heißt es im Konzept, jederzeit einen Bericht über die städtischen Spitäler verlangen. Auch der Opposition soll ermöglicht werden, weiterhin ein Auge auf den KAV werfen, da im Stadtparlament Anfragen zur Ausübung der Aufsichtsrechte eingebracht werden können.

Ein maßgeblicher Unterschied zu bisher sei, dass der KAV künftig selbstständiger agieren könne, betonte Frauenberger. Denn derzeit verfügt der Verbund formal gesehen über keine Personalhoheit. In Zukunft hat er das Recht, Anstellungen, Beförderungen oder auch Kündigungen selbst durchzuführen. Die Mitarbeiter haben aber weiterhin ein Dienstverhältnis mit der Gemeinde, sie werden der Anstalt zugeteilt.

Das gilt auch für künftige Neueintritte, wie der Chef der Gewerkschaft younion, Christian Meidlinger, ausdrücklich betonte. Auch auf die Pensionsregelung wurde nicht vergessen. Laut vorliegender Einigung trägt die Stadt weiter die Pensionslasten. Und falls diese doch vom KAV übernommen werden, muss die Stadt für eine „entsprechende Kapital- und Liquiditätsausstattung“ des Spitalsträgers sorgen. Frauenberger beteuerte jedenfalls: „Ich kann Ihnen garantieren, dass es für die Mitarbeiter zu keinen Verschlechterungen kommt.“

Auch über das Budget kann künftig freier verfügt werden. Geregelt wird die finanzielle Ausgestaltung in einer - auf jeweils mindestens fünf Jahre abgeschlossenen - Zuschussvereinbarung. Die Grundstücke, auf denen sich die Häuser des KAV befinden, bleiben im Besitz der Stadt. Jedoch wird ein Baurecht eingeräumt.

Der Vereinbarung seien „intensive politische Debatten“ vorangegangen, verwies Frauenberger auf die komplexe Vorgeschichte der Neuorganisation. Fest stehe: „Wir wollen weiterhin politische Verantwortung übernehmen für den KAV.“ Eine Privatisierung sei nie zur Debatte gestanden. Die Anstalt bleibe zu 100 Prozent im Eigentum der Stadt. Die Grüne Gesundheitssprecherin Birgit Meinhard-Schiebel lobte die erzielte Einigung. Sie berichtete von einer „großartigen Zusammenarbeit“ mit dem Regierungspartner. Das Ergebnis sei nicht nur eine Reform, sondern eine echte Neuorganisation.

Diese beginnt erst jetzt so richtig, wie versichert wurde. Die Umsetzung wird im Rahmen eines detaillierten Planungsprozesses erfolgen, hieß es.