JEFTA - EU-Freihandelsabkommen mit Japan soll ab 2019 gelten

Brüssel (APA/Reuters) - Die EU und Japan haben sich auf die Grundsätze eines Freihandelsabkommens geeinigt. Die Verhandlungen gingen aber we...

Brüssel (APA/Reuters) - Die EU und Japan haben sich auf die Grundsätze eines Freihandelsabkommens geeinigt. Die Verhandlungen gingen aber weiter, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Donnerstag nach einem Treffen mit dem japanischen Regierungschef Shinzo Abe und EU-Ratspräsident Donald Tusk in Brüssel.

Ziel sei es, dass das Abkommen Anfang 2019 in Kraft treten könne. Geklärt werden müsse unter anderem noch die Frage des Investitionsschutzes.

Juncker zufolge wird mit der Grundsatzeinigung ein starkes Signal vor dem Gipfel der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G-20) in Hamburg gesandt. Ähnlich äußerte sich die deutsche Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries. Juncker betonte: „Für uns gibt es keinen Schutz durch Protektionismus.“ In der Hansestadt treffen die Vertreter Japans und der EU auch US-Präsident Donald Trump, der protektionistische Töne angeschlagen hat. Er fordert eine Neuverhandlung bestehender Vereinbarungen, die seiner Ansicht nach schlecht für die USA sind. Abe lobte die Vereinbarung mit der EU als Geburtsstunde der weltweit größten Wirtschaftszone mit freiem Warenverkehr.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hatte die Einigung auf Ministerebene bereits am Mittwoch verkündet. Die EU rechnet durch das Abkommen mit einer Zunahme des Handels zwischen Europa und Fernost um ein Drittel und einem langfristigen Anstieg der EU-Wirtschaftsleistung um 0,8 Prozent. Exportfirmen aus der EU sollen jährlich rund eine Milliarde Euro an Zöllen einsparen können.

Der deutsche Außenhandelsverband BGA nannte die Vereinbarung einen Meilenstein in der europäischen Handelspolitik und einen Lichtblick angesichts weltweiter Abschottungstendenzen. Zugleich wurde aber auch Skepsis laut: Wegen der noch ungeklärten Fragen sprach der EU-Abgeordnete Helmut Scholz von den Linken von einem „politischen Showeffekt“. Der Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange (SPD), mahnte: „Eine politische Einigung ist nicht mit einem Abschluss der Verhandlungen gleichzusetzen, und bis zu einem guten Abkommen ist der Weg noch weit.“ So seien mögliche private Schiedsstellen beim Streit über Investitionen (ISDS) für die Sozialdemokraten inakzeptabel. Zudem müssten Arbeitnehmerrechte geschützt werden. Die Vereinbarungen zum Datenschutz seien voraussichtlich erst Anfang 2018 fertig. Das EU-Parlament muss wie die Mitgliedsländer allen EU-Handelsabkommen zustimmen.

Nach Angaben der EU-Kommission sollen 85 Prozent der Zölle auf landwirtschaftliche Produkte stufenweise fallen. Über europäische 200 Erzeugnisse von ausgewiesener geografischer Herkunft sollen auch in Japan geschützt werden. Dazu gehören etwa Lübecker Marzipan, Tiroler Speck oder Wodka aus Polen (Polska Wodka). Für den Abbau von Zöllen auf Fahrzeuge aus Japan sollen Übergangsfristen gelten, um die europäischen Hersteller zu schützen. Medienberichten zufolge konnte sich die EU gegenüber Japan mit einer Übergangszeit von sieben Jahren durchsetzen. Der Verband der deutschen Automobilindustrie (VDA) forderte aber zugleich den Abbau von Steuervorteilen für japanische Rivalen und technischen Vorgaben beim Export Richtung Fernost.

Die von Umweltschützern befürchtete Einfuhr von Walfleisch in die EU soll es den EU-Angaben zufolge auch künftig nicht geben. Den Import von illegal geschlagenem Holz wollen beide Seiten verhindern.

Das bilaterale Handelsvolumen zwischen der EU und Japan belief sich voriges Jahr auf 144 Mrd. Dollar. Wenn das Abkommen endgültig vereinbart wird, wäre es das bisher größte der EU. Ihm sollen möglichst bald Verträge mit den Mercosur-Staaten Südamerikas und Mexiko folgen.