JEFTA - Die Kernelemente des Handelsabkommens EU/Japan
Brüssel (APA/Reuters) - Europa und Japan senden unmittelbar vor dem G-20-Gipfel in Hamburg ein weltweit sichtbares Signal für den Abbau von ...
Brüssel (APA/Reuters) - Europa und Japan senden unmittelbar vor dem G-20-Gipfel in Hamburg ein weltweit sichtbares Signal für den Abbau von Handelsschranken und gegen nationale Abschottung. Nach über vierjährigen Gesprächen und 18 Verhandlungsrunden stellten die Spitzenvertreter beider Seiten am Donnerstag in Brüssel die Eckpunkte eines Freihandelsabkommens vor. Die wichtigsten Elemente im Überblick.
ZIELE
Hauptziel der Europäer ist es, mit dem Abkommen einen besseren Zugang von europäischen Firmen auf dem immer noch als schwierig geltenden japanischen Markt zu erlangen. Zugleich wollen beide Seiten internationale Standards und Regeln für eine Vielzahl von Feldern, wie den Verbraucher- und Arbeitsschutz oder der Unternehmensführung setzen sowie gemeinsame Werte wie Demokratie und Umweltschutz betonen. Die Verhandlungen sollen Mitte 2018 abgeschlossen sein, damit das Abkommen Anfang 2019 in Kraft treten kann.
JAPAN UND DIE EU
Japan ist nach China für die EU der zweitwichtigste Handelspartner in Asien. Insgesamt liegt Japan auf Rang sechs der größten EU-Handelspartner. Fast 74.000 europäische Firmen sind im Handel mit Japan tätig, davon vier Fünftel kleinere Unternehmen. Die Ausfuhren nach Japan beliefen sich 2016 auf insgesamt 80 Mrd. Euro, ebenso wie die Einfuhren japanischer Firmen Richtung EU. In der EU hängen rund 600.000 Jobs von Japan-Exporten direkt ab. Zugleich beschäftigen japanische Firmen in Europa mehr als eine halbe Million Menschen.
ZÖLLE
Mit dem Freihandelsabkommen wollen beide Seiten fast alle Zölle im Warenhandel abschaffen, was den europäischen Exporteuren laut EU-Kommission Einsparungen von rund einer Milliarden Euro jährlich einbringt. Bei agrarischen Produkten ist Japan mit mehr als 5,7 Mrd. Euro pro Jahr bereits jetzt der viertgrößte Markt für die EU. Stufenweise sollen hier 85 Prozent der Zölle wegfallen. Innerhalb von 15 Jahren ist eine Absenkung der Einfuhrgebühren bei Rindfleischprodukten von 28,5 auf 9 Prozent geplant. Bei Schuhen ist eine Reduzierung von 30 auf 21 Prozent und nach zehn Jahren ein kompletter Abbau vorgesehen. Japan wiederum ist vor allem an Zollsenkungen für Industriegüter - speziell Autos - interessiert. Auch hier soll es auf Druck der europäischen Automobilbauer aber eine Übergangsphase geben - laut Medienberichten konnte sich die EU in diesem Punkt mit einer siebenjährigen Frist durchsetzen.
ABBAU ANDERER HANDELSHEMMNISSE
Jenseits der Zollschranken wollen beide Seiten auch andere Handelshemmnisse abschaffen. So soll die Zulassung von Kraftfahrzeugs-Modellen vereinfacht und die Regelungen bei Medizinprodukten sowie der Kennzeichnung von Textilien angepasst werden. Ab 2018 kann zudem europäisches Bier unter genau dieser Bezeichnung statt als „alkoholhaltiges Erfrischungsgetränk“ nach Nippon verschifft werden und wird damit günstiger besteuert.
VERGABE ÖFFENTLICHER AUFTRÄGE
Firmen aus der EU werden nach Angaben der EU-Kommission gleichberechtigt mit japanischen Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen in 48 „Kernstädten“ Japans mit Einwohnern zwischen 300.000 und 500.000 Einwohnern mitbieten können. Hemmnisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Eisenbahnsektor sollen beseitigt werden.
INVESTITIONSSCHUTZ
Noch nicht einig ist man sich beim Investitionsschutz. Die deutsche Regierung betrachtet Japan als relativ rechtssicher für deutsche Investoren. Dennoch sollen die neuen europäischen Regeln für einen modernen Investitionsschutz mit einem Gerichtshof und öffentlich bestellten Richtern, transparenten Verfahren sowie einer Berufungsinstanz möglichst im Abkommen verankert werden.