„Ehe für alle“: Maas erteilt deutscher Verfassungsänderung Absage
Berlin (APA/AFP) - Kurz vor der abschließenden Entscheidung des Bundesrats zur „Ehe für alle“ hat sich der deutsche Justizminister Heiko Maa...
Berlin (APA/AFP) - Kurz vor der abschließenden Entscheidung des Bundesrats zur „Ehe für alle“ hat sich der deutsche Justizminister Heiko Maas (SPD) erneut überzeugt gezeigt, dass für die Neuregelung nicht das Grundgesetz geändert werden muss.
Der in der deutschen Verfassung festgeschriebene besondere Schutz der Ehe verbiete es nicht, für schwule und lesbische Partnerschaften gleiche Rechte und Pflichten wie für heterosexuelle festzuschreiben, schrieb Maas in einem Beitrag für die Freitagsausgabe der „Welt“. „Der Ehebegriff ist entwicklungsoffen“, so Maas. „Weil er sich gewandelt hat und Ehe heute die dauerhafte Lebensgemeinschaft zweier Menschen beliebigen Geschlechts ist, brauchen wir keine Änderung des Grundgesetzes.“
Eine Woche nach der Entscheidung des Deutschen Bundestags will der Bundesrat am Freitag über das neue Gesetz abstimmen. Mit der Neuregelung wird im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben, dass eine Ehe auch zwischen Menschen gleichen Geschlechts geschlossen werden kann. Die Entscheidung kam zustande, nachdem die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erklärt hatte, in der Frage solle jeder Abgeordnete nach seinem Gewissen entscheiden.
Eine Zustimmung zu der Neuregelung im Bundesrat gilt als sicher. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es könnte nur über den Vermittlungsausschuss vorerst gestoppt werden. Für dessen Anrufung gibt es aber keine Pläne bei den Ländern.