IStGH: Südafrika hätte sudanesischen Präsidenten festnehmen müssen

Den Haag (APA/AFP) - Südafrika ist nach Auffassung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) seinen Verpflichtungen als Mitgliedstaat ni...

Den Haag (APA/AFP) - Südafrika ist nach Auffassung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) seinen Verpflichtungen als Mitgliedstaat nicht nachgekommen, als es eine Festnahme des wegen Völkermordes gesuchten sudanesischen Staatschefs Omar al-Bashir verweigerte. Die Richter urteilten am Donnerstag in Den Haag, die Regierung in Pretoria habe 2015 einen internationalen Haftbefehl gegen al-Bashir nicht vollstreckt.

Allerdings leitete das Gericht den Fall nicht an den UNO-Sicherheitsrat weiter, wie der Vorsitzende Richter Cuno Tarfusser erklärte. Al-Bashir hatte sich im Juni 2015 kurz auf südafrikanischem Territorium aufgehalten und war trotz des vorliegenden Haftbefehls unbehelligt geblieben.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sucht al-Bashir mit internationalem Haftbefehl. Das Gericht in Den Haag wirft ihm Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord in der westsudanesischen Bürgerkriegsregion Darfur vor. Dort tobt ein Konflikt zwischen der sudanesischen Armee, mit ihr verbündeten Milizen und Rebellen. Dabei wurden nach UNO-Angaben seit 2003 schon mehr als 300.000 Menschen getötet.

Seit Verkündung des Haftbefehls reist al-Bashir in der Regel nur noch in Länder, die - anders als Südafrika - dem IStGH nicht angehören.

~ WEB http://www.icc-cpi.int/ ~ APA449 2017-07-06/16:37

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