Sicherheitspaket: Begutachtung dürfte bald starten
Wien (APA) - Beim geplanten Sicherheitspaket dürften sich SPÖ und ÖVP weitgehend einig sein. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte i...
Wien (APA) - Beim geplanten Sicherheitspaket dürften sich SPÖ und ÖVP weitgehend einig sein. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) erklärte im „Kurier“, er wolle das Vorhaben bis Ende Juli in Begutachtung schicken. Die SPÖ hat laut APA-Informationen beide Teile - die im Innenressort angesiedelte Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes als auch die Novelle zur Strafprozessordnung - zur Begutachtung freigegeben.
Das Gesamtpaket besteht aus der von Sobotka vorlegten Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes, das u.a. die Erfassung von Autokennzeichen und den Einsatz auch privater Videokameras zur breitflächigen Überwachung des öffentlichen Raumes ermöglichen soll. Mit einer von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vorgelegten Novelle zur Strafprozessordnung soll die Internettelefonie (also Skype, WhatsApp und Ähnliches) ebenso überwacht werden können wie herkömmliche Telefonate - bei bestehendem Verdacht und mit Genehmigung eines Richters.
Sowohl im Innenressort als auch im Justizressort gab man sich auf Anfrage der APA optimistisch, dass das Gesamtpaket nun relativ rasch in Begutachtung geschickt werden kann. Aus dem SPÖ-geführten Verteidigungsministerium, das der „Spiegel“ für das Sicherheitspolizeigesetz ist, hieß es, das Innenministerium sei der SPÖ in strittigen Punkten „durchaus entgegengekommen“, es habe eine „konstruktive Auseinandersetzung“ gegeben. Von SP-Seite wurde der Teil daher für die Begutachtung freigegeben. Und auch der justizielle Teil hat laut Informationen der APA bereits das OK der SPÖ zur Begutachtung.
Nicht nur inhaltlich, sondern auch bei einem weiteren wesentlichen Knackpunkt - der Frage der Begutachtungsform - sind sich die scheidenden Koalitionspartner dem Vernehmen nach einig. Die Materien werden nun wohl in eine sechswöchige Begutachtung gehen, und nicht wie ursprünglich von der ÖVP angedacht in eine Ausschuss-Begutachtung.
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http://www.oevp.at ~ APA556 2017-07-06/20:05