Operation „Elysium“ - Missbrauch: Mehr Anklagen und Verurteilungen
Wien (APA) - Die bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind in Österreich am Steigen, wie Zahlen des Justizmin...
Wien (APA) - Die bekannt gewordenen Fälle von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie sind in Österreich am Steigen, wie Zahlen des Justizministeriums zu Anklagen und Verurteilungen zeigen. Im vergangenen Jahr gab es etwa 114 Verurteilungen (2015: 92) wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, 121 (2015: 83) wegen schweren Fällen und 242 (2015: 187) wegen pornografischer Darstellung Minderjähriger.
Kindesmissbrauch ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren bedroht. Bei schwerem Kindesmissbrauch drohen ein bis zehn Jahre Haft. Schwer ist ein sexueller Missbrauch dann, wenn es um Beischlaf oder eine „dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung“ geht. Für das Erstellen oder Weitergeben von Kinderpornos ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.
Im ersten Halbjahr 2017 wurden Staatsanwaltschaften 223 Mal wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen tätig, 214 Mal bei sexuellem Missbrauch von Unmündigen und 721 wegen Kinderpornos. 83 Mal wurde wegen schweren Missbrauchs angeklagt, 42 Verurteilungen gab es bei Gericht. Ähnlich sind die Zahlen bei Kindesmissbrauch, da gab es 71 Anklagen und 40 Verurteilungen. Mehr Fälle gab es bei den Kinderpornos: Das Justizministerium zählte im ersten Halbjahr 2017 193 Anklagen und 132 Verurteilungen.
Nicht nur Opfer eines Gewaltdeliktes, sondern Missbrauchsopfer haben im Rahmen eines Strafverfahrens Anspruch auf eine psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Dabei werden Opfer und Angehörige auf die seelischen Belastungen des Verfahrens vorbereitet, in der Aufarbeitung des Erlebten unterstützt und auch zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren begleitet. Die Prozessbegleitung ist für Opfer kostenlos und sie können sich dem Strafverfahren mit Schadenersatzansprüchen anschließen. Zudem haben Opfer besonderes Persönlichkeitsschutzrecht.
( 0696-17, Format 88 x 55 mm)