Karlsruhe verkündet Urteil zur Entmachtung kleiner Gewerkschaften

Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag, ob das umstrittene Tarifeinheitsgesetz kleine Spartengewe...

Karlsruhe (APA/AFP) - Das deutsche Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag, ob das umstrittene Tarifeinheitsgesetz kleine Spartengewerkschaften in ihrer Existenz bedroht und deshalb womöglich verfassungswidrig ist. Die Regelung von Juli 2015 sieht vor, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften nur der Tarifvertrag gilt, der mit der mitgliederstärksten Gewerkschaft ausgehandelt wurde.

Damit soll verhindert werden, dass Spartengewerkschaften wie etwa bei der Bahn ihre Interessen auf Kosten der Gesamtbelegschaft und der Bevölkerung durchdrücken.

Die Verfassungshüter hatten für ihre zweitägige mündliche Verhandlung im Jänner fünf von elf Klagen exemplarisch ausgesucht. Das Spektrum reichte von der Unabhängigen Flugbegleiterorganisation (Ufo) bis hin zur mächtigen Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Sie alle sind der Ansicht, dass das von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) auf den Weg gebrachte Gesetz unzulässig in ihr Grundrecht eingreift, Tarifverträge abzuschließen.

Das Gesetz führe zudem zu einem „Arbeitskampfverbot für Kleingewerkschaften“, kritisierte damals Ufo-Vertreter Matthias Jacobs. Klar: Wenn kleine Gewerkschaften letztlich nur die Verträge der großen übernehmen können, dürfen die Kleinen zur Durchsetzung ihrer Forderung auch nicht streiken.

Geplagte Bahnreisende dürfte das zwar ebenso freuen wie von Kita-Streiks geplagte Eltern. Für kleine Gewerkschaften geht es aber letztlich um ihre Existenz: Beschäftigte verlieren mit dem Streikrecht jeden Grund, weiter Mitglied in ihrer Berufsgewerkschaft zu bleiben. Statt Vielfalt in der Tarifautonomie stehe am Ende dann „eine monopolistische Einheitsgewerkschaft“, warnte Jacobs.

Dass das umstrittene Gesetz vor allem eine „Befriedungsfunktion“ habe, weil sich Gewerkschaften dann bereits vor Tarifverhandlungen zu ihren Zielen und Forderungen abstimmen würden, wie Nahles sagte, ließen die Verfassungshüter nicht unkommentiert. Das Gesetz verdränge in Konfliktfällen Tarifverträge kleiner Gewerkschaften und ziele damit auf „faktische Wirkungen im Vorfeld“, hieß es von der Richterbank.

Nach einer Fülle weiterer kritischer Anmerkungen der Verfassungshüter ist nicht anzunehmen, dass das Gesetz ungeschoren in Karlsruhe davonkommt. Richter Paul Kirchhof sprach im Hinblick auf die Konkurrenz großer und kleiner Gewerkschaften von einem „schädlichen Wettbewerb“, den das Gesetz auslösen könnte, und die für die Klage zuständige Richterin Susanne Baer gar von einem „Häuserkampf“. Gut möglich, dass Karlsruhe die einst auch vom Bundesarbeitsgericht für gut befundene Tarifpluralität in Betrieben grundsätzlich billigt und die Gelegenheit nutzt, dazu erstmals verfassungsrechtliche Vorgaben zu machen.

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