Enteignung in Reith wird immer wahrscheinlicher
Der Neubau der Kohlhoferbrücke in Reith wirbelt weiter Staub auf. Nun ist der Enteignungsbescheid des Landes Tirol ergangen.
Von Harald Angerer
Reith b. K. –Die nächste Runde im Kampf um den Neubau der Kohlhoferbrücke in Reith ist eröffnet. Ein Grundbesitzer stemmt sich schon seit Langem gegen die Pläne und hat sich geweigert, sein Grundstück für den Neubau zu verkaufen. Es wurde deshalb vom Land Tirol ein Enteignungsverfahren eingeleitet, hier ist nun der Bescheid an den Grundstücksbesitzer ergangen.
Doch der Kampf gegen das Bauvorhaben ist damit nicht beendet, wie GR Florian Pointner (Grüne) bei einer Pressekonferenz gestern versichert. „Wir werden den Bescheid beeinspruchen“, gibt sich Pointner gewohnt kämpferisch. Die vierwöchige Einspruchsfrist werde man nutzen, eine Anwältin sei bereits beauftragt. Diese wurde von ihm engagiert, es gebe dafür eine Vollmacht des Grundstücksbesitzers. Denn Pointner selbst hat keine Parteistellung in dem Verfahren. „Es ist etwas kompliziert“, sagt Pointner.
Für ihn ist die Enteignung nach wie vor nicht nachvollziehbar. „Denn das Grundstück würde gar nicht gebraucht“, erklärt Pointner. Er spricht darauf an, dass die Brücke mit dem Neubau deutlich größer und zweispurig wird. Er sieht dafür keine Notwendigkeit, das Baubezirksamt hingegen schon. Es gebe genaue Richtlinien, wie groß eine neue Brücke werden muss.
„Das ist ein weiterer Schritt. Noch ist der Enteignungsbescheid aber noch nicht rechtskräftig. Wir warten, bis wir rechtlich in der Lage sind, die Brücke zu bauen“, sagt Baubezirksamtsleiter Erwin Obermaier. Es sei ein ganz normaler Verfahrensverlauf. Derzeit laufen auch noch die wasser- und naturschutzrechtlichen Verfahren. Hier gebe es aber bereits positive Signale.
Betroffen sind 382 m2 Grund des Landwirtes, welche für die neue Brücke gebraucht werden. Hier bekommt der Landwirt laut Pointner 16,28 Euro pro Quadratmeter als Ablöse. Dazu kommen noch 271 m2, die für die Bauarbeiten gebraucht werden und dann wieder an ihn zurückfallen. Die Entschädigung dafür betrage 271 Euro. Der Landwirt war gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.