EU droht Polen mit Entzug der Stimmrechte, Warschau bleibt hart
Aufgrund der „schweren negativen Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Justiz“ stellt die EU-Kommission der Regierung in Warschau ein Ultimatum zur Änderung der Justizreform. Polens Europaminister weist dies als „Erpressung“ zurück.
Brüssel - Die EU-Kommission droht Polen wegen der umstrittenen Reform des Obersten Gerichts mit der Einleitung eines Verfahrens zum Entzug der Stimmrechte. Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans sagte am Mittwoch in Brüssel, seine Behörde werde das Verfahren „sofort“ auslösen, sollte die Regierung Richter des Obersten Gerichts in den Ruhestand versetzen.
Zudem kündigte Timmermans ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen des einen Gesetzes aus dem Reformpaket an, gegen das Präsident Andrzej Duda kein Veto eingelegt hat. Die polnische Regierung verwahrte sich gegen das Vorgehen der EU-Kommission und sprach von Erpressung.
Das polnische Parlament hatte ungeachtet massiver Proteste aus dem In- und Ausland die drei Gesetze des Reformpakets vergangene Woche verabschiedet. Präsident Duda legte als Reaktion auf die Proteste allerdings sein Veto gegen zwei Gesetze ein. Ein drittes unterzeichnete er.
Juncker: „Unabhängige Gerichtsbarkeit wesentlich“
EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker kritisierte erneut das Vorgehen Polens scharf. „Eine unabhängige Gerichtsbarkeit ist eine wesentliche Voraussetzung für die Mitgliedschaft in unserer Union“, erklärte Juncker. Die EU könne daher kein System akzeptieren, das die willkürliche Entlassung von Richtern ermögliche. „Wenn die polnische Regierung damit fortfährt, die Unabhängigkeit der Gerichte und den Rechtsstaat zu untergraben, werden wir keine andere Wahl haben als den Artikel 7 auszulösen.“
Nach diesem Artikel des Vertrages von Lissabon ist eine Suspendierung der EU-Stimmrechte eines Staates möglich, wenn dieser in schwerwiegender Weise die Grundwerte der Europäischen Union verletzt, darunter Rechtstaatlichkeit, Freiheit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte.
Polens Europaminister: „Wir dulden keine Erpressung“
Der für Europafragen zuständige polnische Vize-Außenminister Konrad Szymanski wies die Vorwürfe der EU zurück. Die von der Kommission angemeldeten Zweifel an der Justizreform seien unbegründet. Es liege in der Rechtshoheit eines jeden Landes, wie es sein Justizsystem organisiere, sagte er in Warschau. Regierungssprecher Rafal Bochenek sagte der Nachrichtenagentur PAP: „Wir dulden keine Erpressung von EU-Vertretern.“ Die Regierung bedauere, dass Timmermans ohne Kenntnis der Gesetzentwürfe und den polnischen Rechts harsche Kritik an Polen übe.
Auch Polens Außenminister wehrt sich gegen eine Einmischung durch die EU. „Dieser Prozess ist nicht abgeschlossen und deshalb akzeptieren wir in dieser Situation keine Interventionen und kein Eingreifen von außen“, sagte er am Mittwoch. Mit Verweis auf das Veto von Staatspräsident Andrzej Dudas führte er an, dass endgültige Entscheidungen erst in einigen Monaten zu erwarten seien. (TT.com, APA)
Artikel 7: So funktioniert die schwerste EU-Sanktionsmöglichkeit
Der Entzug von Stimmrechten ist die schwerste Sanktion der EU für ihre Mitgliedstaaten. Die Möglichkeit gibt es seit dem Reformvertrag von Amsterdam von 1999. Heute ist sie in Artikel 7 EU-Vertrag zu finden.
Angedroht wurde diese Sanktion schon vielen Ländern, darunter Rumänien, Ungarn und nun Polen wegen seiner umstrittenen Justizreform. Angewandt wurde das als „Atombombe“ im Verhältnis zu den Mitgliedstaaten bekannte Sanktionsinstrument aber bisher nie.
Tatsächlich sind die Hürden in dem dreistufigen Verfahren hoch: In einem ersten Schritt würde der Rat der Mitgliedstaaten eine Warnung an die betroffene Regierung aussprechen, indem er eine „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung“ von europäischen Grundrechten feststellt. Hierzu sind vier Fünftel der Mitgliedstaaten nötig - dies wären 22 Staaten.
In der zweiten Phase kann dann „auf Vorschlag eines Drittels der Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments“ das eigentliche Verfahren ausgelöst werden. Die anderen EU-Staaten müssen dabei einstimmig „eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung“ europäischer Grundwerte feststellen. Im Falle des Streits mit Polen über die Justizreformen hat Ungarn aber bereits klargemacht, dass es Sanktionen gegen Warschau nicht mittragen würde.
Erst nach einem einstimmigen Votum könnte gesondert die Entscheidung getroffen werden, „bestimmte Rechte auszusetzen (...) einschließlich der Stimmrechte des Vertreters der Regierung dieses Mitgliedstaats im Rat“. Möglich ist damit eine teilweise Aussetzung von Rechten oder ein komplettes Abstimmungsverbot, das praktisch einer Aussetzung der aktiven EU-Mitgliedschaft gleichkommt. Seine Verpflichtungen gegenüber der EU - auch finanzieller Natur - muss das Land aber weiterhin erfüllen.
Nötig für den Sanktionsbeschluss ist eine qualifizierte Mehrheit im EU-Rat. Dies wären 20 Mitgliedstaaten, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung abzüglich der Bürger des betroffenen Landes stehen. Um die Sanktion zu lockern oder wieder aufzuheben, ist ein Beschluss mit der gleichen Mehrheit nötig.